KFZ Verkauf Gewerbe an Privat - Gewährleistung

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Entweder du verkaufst ihn dir selber und dann erst weiter oder du gibst ihn in einer Firma in Zahlung. Wenn du ihn an Aufkäufer verkaufst brauchst du keine Gewährleistung geben.

Die Gewähr ist aber in sofern nur 6 Monate, da nach 6 Monaten der Käufer Beweispflichtig ist, das der Mangel von anfang an da war.

MIt einem Gebrauchtwagencheck z.Bsp und einem Übergabeprotokoll bist Du relativ sicher. Falls erkennbare Mängel da sind, alles schriftlich festhalten und unterschreiben lassen.Frag beim ADAC nach, ob Du als (nicht)-Händler die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzen kannst und ob Du das überhaupt mußt und das auch schriftlich festhältst, sonst gilt evtl. automatisch die 2-jährige Gewährleistung.Des Weiteren sind Baujahr und km-Stand relevant. Nicht alles kann als Mangel geltend gemacht werden. Da gibt es dann auch noch z. Bsp. altersbedingten normalen Verschleiß usw.

@ derHansSorry aber wo bitte steht das geschrieben. Nach dem GesetzMuss jeder gewerblich egal ob Becker, Zahnarzt etc. Der kein GebrauchtwagenhändlerIst eine Gewährleistung geben wenn man an privat verkauft. Falls ich falsch liege bitte belegen. Vielen dank

Die Gewährleistung müsstetst du nur leisten, wenn du als Gebrauchtwagenhändler gewerblich auftrittst. Der Verkauf eines Firmenwagen an privat, ist nur wegen der anfallenden Umsatzsteuer anders als von privat an privat.

killerbee1  29.04.2011, 18:49

Na was denn nun?

Thunder1262  29.04.2011, 18:07

Das ist nicht Korrekt.

Seit glaube 2 oder 3 Jahren ist es dem EU Recht angeglichen, das jeder Gewerbetreibene der seinen Gewerblich genutzten Wagen an Privatpersonen verkauft eine Gewährleistung von einem Jahr geben muß. Dabei ist es uninteressant welchem Gewerbe er angehört.

 

Auf jeden Fall eine sehr gute Idee mit dem Check. Mach das aber lieber bei der DEKRA, die sind eigentlich über jeden Zweifel erhaben.