Darf man sein KFZ Kennzeichen verkaufen?

8 Antworten

Erstmal muss man die Begrifflichkeiten klären und zwischen Kennzeichen und Kennzeichenschild unterscheiden. Aber wie es in der Frage schon steht und so wohl auch gemeint ist, geht es darum, die dir zugeteilte Kennzeichenkombination an jemand anderen abzutreten. Das ist problemlos möglich und an sich ist da auch überhaupt nichts verwerfliches dran. Du meldest das Fahrzeug ab, das Kennzeichen wird sofort frei und derjenige, der es haben will, muss es dann nur unverzüglich auf sich anmelden oder reservieren. Du musst nur bedenken, dass nach der Abmeldung des Fahrzeugs das Kennzeichen nicht von jemand anderem weggeschnappt wird, dann würde ein Verkauf ja nicht mehr funktionieren. Also ggf. warten bis du einen Interessenten hast und dann erst abmelden oder abmelden und das Kennzeichen vorübergehend auf dich reservieren.

Das geht nur inoffiziell, wenn du dich zum Beispiel vor die Zulassungsstelle stellst und jemanden ansprichst.  Das "Geschäft" muss aber abgeschlossen sein bevor du  dein Auto abmeldest, weil da ja gefragt wird ob du dein Kennzeichen freigibst oder behalten möchtest.

So und dann müsst ihr--du und dein Kunde zasammenarbeiten, damit, wenn du das Kennzeichen freigegeben hast, er sich das online als Wunschkennzeichen sichert.

Denn wenns frei ist, kann das natürlich auch jeder andere.

Oder ihr geht zusammen ins Bürgerbüro und zieht aufeinander folgende nummern, du die erste und er die zweite, ein ganz schöner Aufwand.

Aber vielleicht gibts ja jemanden dem du eine Freude machen willst.......

LG Opa

Hallo,

ich glaube hier hat bisher keiner verstanden, was du vorhast - oder ich nicht ;-)

Du willst nicht das Kennzeichen / das Schild an sich verkaufen, sondern die beliebte Buchstaben-Zahlen-Kombination - oder?

Wenn dem so ist: NEIN, das geht natürlich nicht - sie gehört dir nicht!

Du kannst bei Verkauf eines Fahrzeugs die Nummer behalten, oder sie sozusagen dem Käufer "überlassen", sofern er im gleichen Zulassungsbezirk wohnt.

Ansonsten hast du keinerlei Rechte an der Kombination und sie wird nach dem Abmelden / Ummelden - wenn sie weder von dir noch vom Käufer des Fahrzeugs weiter genutzt wird - wieder für andere verfügbar sein.

Viele Grüße

Michael

gippsfuss 
Beitragsersteller
 11.10.2017, 17:09

Mit dem Schild natürlich....

19Michael69  11.10.2017, 17:12
@gippsfuss

Wie mit dem Schild?

Das ist total egal - die Kombination ist nicht dein Eigentum, sondern lediglich ein zugewiesenes Kennzeichen.

Verkaufen - damit sie irgendjemand offiziell an seinem Fahrzeug nutzen kann - und damit Kohle machen ist nicht drin !!!

Gruß Michael

gippsfuss 
Beitragsersteller
 11.10.2017, 17:31
@19Michael69

Ok! Danke! 

DocSchneider  12.10.2017, 21:30
@19Michael69

Selbstverständlich geht das, und das wird auch teilweise rege praktiziert.

Wenn es nicht wieder an einem Fahrzeug benutzt wird, ja als Souvenir schon!

ja, aber die Plakette muss zerstört sein. Du darfst auch jedes Kennzeichen ohne Plaketten selbst herstellen oder herstellen lassen.

Das Recht auf ein Wunschkennzeichen verwalten die KfZ-Behörden der Gemeinden. Ob du ein Wunschkennzeichen zur Zulassung weiterreichen kannst, musst du mit denen absprechen. Der neue Halter muss auf jeden Fall die ca. 10 bis 15 Euro Gebühr für das Kennzeichen an die Gemeinde zahlen und wird dir nicht  mehr geben als was die Anfertigung kosten würde.


gippsfuss 
Beitragsersteller
 11.10.2017, 16:41

Ich wurde schon mal angesprochen, ob ich es verkaufen würde. Ich fahre einen Mazda MX5 und habe das Kennzeichen Stadt- MX 5000. Das finden viele Mazdafahrer toll. Der Wagen wird am Freitag abgemeldet 

dediserti  11.10.2017, 16:43
@gippsfuss

frag bei der KfZ-Behörde an, ob die es erlauben. Manchmal werden Kennzeichen eine Weile gesperrt, bevor sie neu vergeben werden, eventuell auch nicht.