Darf ein autohändler die gewährleistung ausschließen?

10 Antworten

Der Händler kann lediglich ein Auto verkaufen und im Kaufvertrag vermerken, dass bestimmte Dinge / Teile an diesem Fahrzeug defekt sind. Der Käufer quittiert dann den Kauf von wissentlich defekten Teilen des Kfz.

Wird tw. gemacht, wenn ein Kunde ein Auto zum super-günstigen Kurs kauft, weil bspw. das Getriebe einen Schaden hat und er es selbst reparieren will. Auf diese als "defekt" im Vertrag gekennzeichneten Teile hat der Kunde dann keine Gewährleitungsansprüche.

Wenn es um die gesetzliche Regelung geht, welche denm Händler die Gewährleistung vorschreibt im Fall "Verkauf eines Gebrauchtwagens", ohne dass es sich explizit um ein Unfallfahrzeug oder dsgl. handelt, so kann er sich nicht davor drücken.

Ein Vertrag, der diese Klausel "keine Garantie..." beinhaltet, ist in diesem Punkt nichtig. Der Rest des Vertrages gilt, und die Garantie besteht ebenfalls.

Das Gesetz ist solchen Verträgen generell übergeordnet. Man kann also keine Verträge schließen, die dem Gesetz widersprechen oder es ignorieren.

Wird leider dennoch oft versucht, und viele fallen darauf herein.
Gut, dass Du nachfragst!

Grüße, ------>

Die Gewährleistung ist ein gesetzlich geregelter Anspruch des Käufers und kann vom Händler nicht perkaufvertrag ausgeschlossen werden. Der Autohändler scheit nicht die hellste Kerze auf der Geburtstagstorte zu sein...

1tomes6  18.02.2016, 15:35

Guten Tag atzef, und wie ist die Sache wenn ich als Verbraucher

Vom früheren Autohändler, jetzt als Privatverkäufer agiert Auto ge-

Kauft habe, nach 5 Monaten einen Motorschaden habe? Er lacht!

Dieser Betrieb bis 2014  10 Jahre lang Autohandel, aus bestimmten Gründen wurde er gezwungen das Gewerbe aufzugeben. Am nächsten

Tag wurde das Gewerbe auf die Frau angemeldet.

Der besagte betreibt fröhlich seine Privatverkäufe weiter ( lt. Meine

Recherche im Autoscout  4 Autos im Monat Nov. 2015

beim Autoscout versuchte ich nachzufragen, wieviele Autos sind

Im Laufe 2014 als gewerblich und wieviele sind als Privat angeboten?

Leider antwortet Autoscout: es gibt keine Kopien, es wird anschl.

Alles gelöscht.  Ist es richtig, habe ich keine Schanze der Feststellung?

Danke vielemale für Deine Antwort

Grüße

Es gibt wie immer ein ABER in jeder Sache. Grundsätzlich kann der Händler eine Gewährleistung gegenüber einer Privatperson nicht ausschliessen.... ABER seien wir doch mal alle realistisch, ist es ein altes Auto? evtl. mit viel Kilometer?  so gilt auch hier die Gewährleistung ABER welcher Händler würde dann noch diese Fahrzeuge verkaufen? In der Regel wird im Kundenauftrag verkauft. Oder ein Händlergeschäft daraus gemacht.

Wenn es ein solches Fahrzeug ist, erwarte doch auf ein 1000 Euro Auto keine Gewährleistung. Was im Gesetz steht schön und gut aber man muss auch mal wissen wann es gut ist.

Einige Händler verkaufen dir ein Auto "im Auftrag des Vorbesitzers". Er macht dann zwar einen Kaufvertrag, aber handelt dann rechtlich als Vermittler! Das ist rechtlich legal. Dann braucht der Händler keine Gewährleistung oder Garantie zu übernehmen.

1tomes6  18.02.2016, 15:04

Gruß, - und wie ist es, wenn die Person, die bis vor 1 Jahr 10 Jahre    

Lang als Autohändlern agierte, dann das Gewerbe abmelden müßte / am nächsten Tag das Gewerbe auf die Ehefrau anmeldete

Und fröhlich Autos weiter verkauft ( im Autoscout Angebote als

Händler Auftritt ) und im Kleigeschrieben / Gesch.Bed. ) als Privatperson verkauft.

Leider in meinem Fall,- innerhalb 5 Mon. Motorschaden. Habe re-

Klammiert, wurde ausgelacht mit dem Hinweis " Ohne Garantie "

Habe Nachgeforscht / Autoscout / bietet in einem einzigen Monat

Bis zu 4 Fahrzeugen an !

Geht's hier mit rechten Dingen zu, oder ist es ein glatter Betrug?

Ich wäre hier sehr, sehr für eine fundierte Antwort dankbar

Habe einen Anwalt genommen ( leider den falschen...), da ich

Keinen Rechtsschutz habe....Pechgehabt???

Vielen Dank an die Person, die mir eine Erleuchtung gibt

wikinger66  18.02.2016, 15:47
@1tomes6

Hm, das ist schon krass. Mal daran gedacht zur Polizei zu gehen und die auf das Geschehen hinweisen?

Nein, ist nicht möglich. Gemäß §475 Abatz 2 BGB kann der Händler zwar die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr reduzieren, aber eben nicht völlig ausschließen. Steht es dennoch in den AGB, so ist es nicht gültig.

Bedenke aber bitte, dass sich die Gewährleistung auf Sachmängel und nicht auf Verschleiß beschränkt. Wenn z. B. die Bremsbeläge erneuert werden müssen, auch weil du viel fährst, kannst du das dem Händler nicht in Rechnung stellen.