Firmenwagen verkaufen während Abschreibung?
Hallo,
Wenn man sich einen Firmenwagen zulegt, dann kann man den Kaufpreis ja auf 6 Jahre verteilt abschreiben. Wie ist das denn wenn ich den Wagen nach 4 Jahren an eine Privatperson verkaufe. Kann man den Restbetrag im 4. Jahr komplett absetzen oder wie läuft das dann ab ?
6 Antworten
Den Restwert kannst du als Buchwertabgang komplett absetzen. Du musst allerdings den Gewinn aus dem Verkauf (Verkaufspreis netto- restbuchwert) versteuern. Der Verkauf gehört zu den Verkauf von Sachanlagen. Achtung bei Luxustangenten oder Privatanteile.
Hallo!
Das hängt von mehreren Faktoren ab, auch davon, ob das Fahrzeug
- noch finanziert wird (Leasing oder Kredit), oder
- im Eigentum der Firma steht, oder
- es eine Privatbeteiligung an dem Fahrzeug gibt.
Kläre das unbedingt mit deinem Steuerberater ab, da er dir auch den "besten" Verkaufspreis für dich bzw die Firma berechnen kann und dich in der besten Vorgehensweise beraten kann, besonders bei firmengenutzten Fahrzeugen, die im Privatbesitz stehen oder auch bei reinen Firmenfahrzeugen, die auch privat genutzt wurden.
- Das Gebiet ist ziemlich komplex, lass dich beraten.
LG Bernd
Habe das são gemacht, dass ich meinen Firmenwagen nach 4 Jahren an einen privaten Käufer verkaufte.
Der Restwert wurde komplett abgesetzt. Der Verkaufserlös wird als Einnahme verbucht und muss versteuert werden.
Nein du hörst auf abzuschreiben. Du Buchst den Restbuchwert beim Verkauf aus, machst du einen Gewinn versteuerst du den stillen Gewinn, liegst du unter dem Buchwert machst du Verlust.
stimmt
Klär das mit deinem Steuerberater denn der soll das richtig verbuchen und dir erklären wie das richtig geht... .. Wichtig ist das du als Gewerbetreibender die Mehrwertsteuer mit draufhauen und abführen mußt . Sonst geht der schuss nach hinten los.. und du zahlst die aus dem Fahrzeugerlös..
Joachim