Bekomme ich mit diesen gebrauchtwagenverkauf-Vertrag meine gesetzliche Gewährleistung?
Ich war gerade bei dem Gebrauchtwagenhändler bei dem ich ein Auto kaufen möchte. Der Wagen ist in top Zustand usw. Allerdings bestehe ich auf die 12 Monate Gewährleistung und habe auch ausdrücklich darum gebeten, dass Klauseln die diese umgehen könnten im Vertrag unterlassen werden sollten. Der Händler hat mir gesagt, dass das ein Standard Vertrag ist den er von seinem Finanzamt bekommen hat und dass mir die Gewährleistung (nur auf Motor und Getriebe sagte er) so oder so zusteht es sei denn er schreibt bei sonstigen Bemerkungen hin dass es ein Verkauf an Gewerbetreibende ist. Für mein Laien Auge sieht es so aus als würde ich wenn ich diesen Vertrag unterschreibe auf meine Gewährleistung verzichten. Kann mir jemand erfahrenes hier ein wenig weiterhelfen?
Danke schonmal für die Antworten
Hier der Kaufvertrag.
7 Antworten
Die gesetzliche Gewährleistung kann bei einem Kaufvertrag von einem Gewerbetreibenden an einen Verbraucher gar nicht ausgeschlossen werden. Bei Neuwaren beträgt diese 2 Jahre ab Kaufdatum, bei Gebrauchtwaren 1 Jahr ab Kaufdatum. Alle Klauseln, die etwas anderes aussagen sind unwirksam.
Um die ging es doch überhaupt nicht. Ich wollte ja nur klar machen, dass die Frist grundsätzlich 2 Jahre beträgt und bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr verkürzt werden kann und nicht automatisch so ist.
Also wenn wir schon beim Erbsenzählen sind: Du hast die Beweislastumkehr nach 6 Monaten vergessen. :-)
Du hast die Beweislastumkehr nach 6 Monaten vergessen. :-)
Wenn wir schon Erbsen zaehlen, dann bitte richtig. Beweislastumkehr nicht nach den ersten 6 Monaten sondern waehrend dieser. Nach 6 Monaten ist Schluss mit der Beweislastumkehr.
Den Vertrag hat er nicht von seinem Finanzamt bekommen , sondern von hier: http://www.ahb-shop.com/KFZ-Formulare/Gebrauchtwagen/
Ehe Du unterschreibst, den Vertrag von der Verbraucherzentrale begutachten lassen. Da bist Du auf der sicheren Seite.
Das ist ein Kaufvertrag mit Gewaehrleistungsausschluss fuer private Verkaeufer. Zwar waere der Gewaehrleistungsausschluss unwirksam, wenn der Haendler das Auto selbst verkauft. Verkauft er aber im Kundenauftrag (was er hier vermutlich vor hat), ist der Gewaehrleistungsausschluss sehr wohl wirksam.
Seit wann stellt das Finanzamt Vordrucke für Kaufverträge aus?
Das ist ein Kaufvertrag, den private Verkäufer benützen können, aber doch nicht ein Händler. Er kann die Gewährleistung nicht ausschließen.
Er wird vermutlich im Kundenauftrag verkaufen wollen. Im Kaufvertrag wird dann nicht der Haendler als Verkaeufer stehen sondern ein privater Eigentuemer. Dann kann die Gewaehrleistung sehr wohl wirksam ausgeschlossen werden.
Moin, ich möchte nicht kleinlich sein, aber dennoch aufklären. Grundsätzlich besteht eine Verjährungsfrist von 2 Jahren, bei allen Verbrauchsgütern (vgl. §434 BGB). Jedoch kann bei gebrauchtgütern diese Frist auf 1 Jahr gem. § 475 (2) verkürzt werden. Ist dies nicht konkret angegeben, gelten die 2 Jahre. Aber nichts für ungut 😊