Selbstbeteiligung nach Ergreifung der Täter zurückfordern?

11 Antworten

Die Versicherung entscheidet selbst, ob es dich für sie lohnt, den entstandenen Schaden beim Verursacher „einzuklagen“

wenn du deinen eigenen Schaden (SB und Höherstufung) geltend machen möchtest, so musst du schon selbst tätig werden und den Betrag beim Verursacher einfordern

Willi1846 
Beitragsersteller
 19.01.2020, 12:41

Schade. Eine andere Regel wäre mir lieber gewesen.

.... natürlich bleibt es ein (Dein) VK-Schaden, nichts anderes kann Dir Dein Berater/Makler auch gesagt haben.

Und warum sollte eine Versicherung Deinen Schaden irgendwo einfordern müssen und auch noch auf deren Kosten?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wundert mich gar nicht, für die Versicherung ist der Fall abgeschlossen.

Du hast aber selber die Möglichkeit deinen Schaden gegenüber dem Täter einzuklagen, viel Spaß dabei.

Willi1846 
Beitragsersteller
 19.01.2020, 12:39

Ich glaube das ist mir zu doof. Hätte halt gerne gehabt, dass die Versicherung mir die 300 EUR wieder abtreten muss...

Der Kaskoversicherer kann den Verursacher allerdings nur dann in Regress nehmen, wenn dieser den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

https://kfz-versicherungen.com/kaskoversicherung/regress-des-kaskoversicherers-und-haftungsteilung/

Das wäre die mögliche Erklärung, warum dein Versicherer nicht aktiv wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Willi1846 
Beitragsersteller
 19.01.2020, 12:37

Beim Trampolin-Sprigen auf dem Autodach kann man von grober Fahrlässigkeit sprechen... Machen Sie auch. Aber sie wollen halt nir die Höherstufung nicht ersetzen...

wattdennnu2  19.01.2020, 12:40
@Willi1846

...ich würde mir die eigene Versicherung mittels RA zur Brust nehmen.

schleudermaxe  20.01.2020, 08:41
@Willi1846

... wie, dann prüfe den Regress gegenüber Deinem Berater/Makler, wenn er Dir den Baustein Rabattschutz verweigert hat.

Die Versicherung hat dir gegenüber vertragsgemäß geleistet.

Für deinen weiteren Vermögensschaden kannst du nur SELBST, den Täter in Anspruch nehmen.

In der Regel ist bei diesen Leuten allerdings nichts zu holen. Das wissen die Versicherer natürlich auch.