Selbstbeteiligung nach Ergreifung der Täter zurückfordern?
Guten Tag, ich habe einen verzwickten Fall. An meinem Auto kam es 2017 zu einem Vandalismusschaden in Höhe von 6000 Euro. Der wurde über die Vollkasko geregelt und von der Polizei aufgenommen. Diese konnte damals Fingerabdrücke sichern und 2 Jahre später den Täter ermitteln. Damit ist es ja eigentlich kein Vollkasko-Schaden mehr, wenn sich die Versicherung die Höhe des Schadens vom Beschuldigten holen kann. Demzufolge müsste ich ja meine 300 EUR Selbstbeteiligung und meine Höherstufung wieder zurück erhalten? Die Versicherung weigert sich jedoch, das Geld beim Täter geltend zu machen und ich bleibe auf den Kosten sitzen. Was meint ihr dazu? Sie sagen, dass sie das angeblich nicht geltend machen dürfen. Was würdet ihr tun?
11 Antworten
Die Versicherung entscheidet selbst, ob es dich für sie lohnt, den entstandenen Schaden beim Verursacher „einzuklagen“
wenn du deinen eigenen Schaden (SB und Höherstufung) geltend machen möchtest, so musst du schon selbst tätig werden und den Betrag beim Verursacher einfordern
Schade. Eine andere Regel wäre mir lieber gewesen.
.... natürlich bleibt es ein (Dein) VK-Schaden, nichts anderes kann Dir Dein Berater/Makler auch gesagt haben.
Und warum sollte eine Versicherung Deinen Schaden irgendwo einfordern müssen und auch noch auf deren Kosten?
Wundert mich gar nicht, für die Versicherung ist der Fall abgeschlossen.
Du hast aber selber die Möglichkeit deinen Schaden gegenüber dem Täter einzuklagen, viel Spaß dabei.
Ich glaube das ist mir zu doof. Hätte halt gerne gehabt, dass die Versicherung mir die 300 EUR wieder abtreten muss...
Der Kaskoversicherer kann den Verursacher allerdings nur dann in Regress nehmen, wenn dieser den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
https://kfz-versicherungen.com/kaskoversicherung/regress-des-kaskoversicherers-und-haftungsteilung/
Das wäre die mögliche Erklärung, warum dein Versicherer nicht aktiv wird.
...ich würde mir die eigene Versicherung mittels RA zur Brust nehmen.
... wie, dann prüfe den Regress gegenüber Deinem Berater/Makler, wenn er Dir den Baustein Rabattschutz verweigert hat.
Die Versicherung hat dir gegenüber vertragsgemäß geleistet.
Für deinen weiteren Vermögensschaden kannst du nur SELBST, den Täter in Anspruch nehmen.
In der Regel ist bei diesen Leuten allerdings nichts zu holen. Das wissen die Versicherer natürlich auch.
Beim Trampolin-Sprigen auf dem Autodach kann man von grober Fahrlässigkeit sprechen... Machen Sie auch. Aber sie wollen halt nir die Höherstufung nicht ersetzen...