Kfz Schaden Wertminderung?
Hallo Leute
Mir ist jemand in mein parkendes Auto gerutscht. Schaden ca. 3500 Euro Austausch/Erneuerung des hinteren Stoßfänger + Delle entfernen und lackieren an der Stelle. Ich dachte ja es sei dann kein Schaden den ich beim Verkauf angeben muss, nun scheint es so, als sei mein Wagen durch diese Geschichte ein Unfallwagen laut diversen Seiten im Netz. Ärgert mich gerade ungemein.
Mein Auto ist ein 01/2012er Opel Astra J mit Vollausstattung KM ca. 48900. Der ungefähre Restwert dürfte um die 13.000 Euro sein. Was meint ihr wie hoch der Wertverlust von einem Versicherungs-Sachverständigen geschätzt wird?
Danke für ein paar Antworten! Und Grüße Eric
9 Antworten
Auf eine Meinung anzufragen, würde ich nicht machen, da ich eine andere Meinung habe als dein Sachverständiger. Dein Sachverständiger muss sich an Vorgaben halten, wie diese Wertminderung zu berechnen ist. Du kannst dich nur überraschen lassen.
Also das wäre mir neu, daß ein Fahrzeug nach dem Austausch des Stoßfängers schon als Unfallwagen gilt.
Ich hatte sowas nämlich auch mal und die Werkstatt hat ausdrücklich zu mir gesagt, daß derartige Schäden noch nicht drunter fallen und ich das beim Verkauf nicht erwähnen müßte (war ja kein Rahmen verzogen oder sonstiges).
Relevant sind ja eigentlich nur solche Schäden, die sich auch nach einer Reparatur ggf. noch bemerkbar machen oder die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnten, sodass man darauf hinweisen müßte.
Aber durch den Austausch des Stoßfängers ist das Fahrzeug ja wieder vollkommen Instand gesetzt und der ursprüngliche Zustand wieder komplett hergestellt.
Als merkantile Wertminderung hat der Gutachter bei mir damals nur 150 € angesetzt, also nicht der Rede wert. Dieser Betrag wird dann auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt und man bekommt ihn gesondert überwiesen oder per Verrechnungsscheck.
Ein Gericht wird sich da kaum damit beschäftigen müssen, wenn nach dem Austausch eines nicht sicherheitsrelevanten Bauteils absolut gar nichts mehr darauf hindeutet, daß hier überhaupt mal irgendwas war.
Und wenn mir das die Werkstatt eines Vertragshändlers so zusichert, dann gilt das für mich auch. Ich bin kein Jurist und die müssen es besser wissen als ich. Und alles andere macht für mich ehrlich gesagt auch keinen Sinn.
Wenn ein Schaden in der von dir beschriebenen Art am Auto entsteht, musst du das beim Verkauf deines Fahrzeugs angeben. Damit ist dein Fahrzeug nicht mehr unallfrei. Jeder Gutachter kann sofort feststellen, ob an einem Auto Lackschäden beseitigt, oder Beulen repariert wurden. Wie hoch nun der Wertverlust deines Autos nach diesem Schaden ist, stellt am besten ein Sachverständiger fest. DEKRA, TÜV ect. Ich würde das feststellen lassen und den Wertverlust beim Unfallverursacher geltend machen. Genau kann den Wertverlust eben nur ein Gutachter feststellen. Angaben im Internet beruhen auf Vermutungen und helfen dir in der Sache nicht weiter.
Sollte sich der Unfall überhaupt wertmindernd auswirken, so wirst Du den Betrag von der gegnerischen Versicherung erhalten, falls:
Bei größeren Schäden (über 500 bis 750 Euro) können Sie eine Wertminderung für Ihr Fahrzeug geltend machen.
Die Voraussetzungen sind:
Es bleiben technische oder optische Mängel zurück oder der Wiederverkaufswert ist gemindert.Es sind aufwendige Schweiß-, Lackierungs-, Richt- und Spachtelarbeiten erfolgt.Das Fahrzeug ist nicht älter als 5 Jahre.Die Laufleitung liegt unter 100.000 km.
Am Fahrzeug bestehen keine Vorschäden.
Auch bei einem älteren Fahrzeug kann es nach der Rechtsprechung Wertminderung geben,wenn es sich in einem "Topzustand" befindet.
Es empfiehlt sich, zur Feststellung der Wertminderung ein Sachverständigen-Gutachten erstellen zu lassen.
Quelle: ADAC.
Leider ist dein Zitat absolut nicht mehr aktuell und der Inhalt somit auch nicht mehr gültig!
Wenn es "nur" ein kosmetischer Schaden war, dürfte es sich noch in Grenzen halten. Sobald wichtige Teile, ohne die das Fahrzeug nicht fahren kann beschädigt sind, sieht es schon etwas anders aus.
Die Gerichte sehen das teilweise deutlich anders!