Keller durch Mieter zugestellt
Ich habe ein Mietshaus, dessen Keller mit immer mehr Sachen zugestellt wird. Die Mieter haben laut Vertrag kein Nutzungrecht, da alle einen separaten Abstellraum haben.
- Wie und mit welcher Frist kann ich die Mieter zur Entfernung ihrer Sachen auffordern?
- Einige Dinge stehen jetzt bereits an der Gastherme und der Heizungsinstallateur kam kaum ran. Wie sieht es hier denn mit Brandschutz aus?
6 Antworten
Du kannst die Mieter SCHRIFTLICH auffordern, diese Sachen zu entfernen, eine zweiwöchige Frist reicht aus.
Eine Fristsetzung ist sehr wichtig, Du musst auch ankündigen, dass nach Verstreichen dieser Frist diese Sachen durch ein Unternehmen kostenpflichtig entsorgt werden.
Sollte einer der Mieter im Urlaub sein, musst Du ihm aber eine angemessene Frist geben, nachdem er wieder aus dem Urlaub zurück ist.
Im Gefahrfall (Gastherme) kannst Du auch zur Selbsthilfe greifen und diese Dinge sofort entsorgen.
Na ja, der Brandschutz kann Dir ja nicht so wichtig sein, sonst wären die Dinge ja schon geräumt und wie wäre es mit abschließen? In unseren Hütten lassen wir die Hausratgegenstände sofort in den Hofgang stellen. Es regt sich jeder auf, aber Entsorgung geht nicht wegen möglicher Schadenersatzforderungen und der Monteur kommt auch an die Heizung. Viel Glück.
Sehr pragmatische Lösung!
Leider haben wir keinen Hof und abschließbar ist allein der Zugang zum Keller (schöner alter offener Gewölbekeller). Wenn ich es ebenso pragmatisch handhaben sollte, könnte ich es noch im Treppenhaus verteilen. Aber mit Pech bleibt es dort dann stehen und schreckt die neue potenzielle Mieter ab. Da bleibt wohl eher der formale Weg, der dann aber konsequent.
Den Ärger im Keim ersticken. Du bist der A..... wenn was weg ist und du bist es wenn du es anordnest. Also mache kurzen Prozess. Anordnung mit einer Frist von 14 Tagen. Enddatum wenn wenige daheim sind, also kein WE. was dann noch rumsteht wird entsorgt. den Container bezahlst du natürlich. Im neuen Fall sofort entfernen ohne Ankündigung. Du brauchst dazu aber starke Nerven und evtl einen neuen Mieter. Ansonsten laß alles so wie es ist. Bloß blubbern und nicht durchziehen, dann bist du der Letzte in der Reihe und alle machen was sie wollen.
Den Mieter schriftlich mit Fristsetzung auffordern die Gegenstände zu entfernen. Mieter dürfen nur in ihrem gemieteten Kellerraum Sachen stellen, nicht aber in die Gänge und andere allgemein zugängliche Räume. Eine Fristsetzung bis zu 10 Tagen ist üblich und angemessen. Selbstverständlich müssen auch Fluchtwege frei bleiben, auch das Treppenhaus. Viele benutzen dieses auch zum Abstellen von Möbeln.
Was soll mit der Gastherme passieren . Die ist doch so isoliert , daß da nichts an zu brennen anfangen kann ( ausser es ist ein Uraltteil ) . Ansonsten wie bereits gesagt , die Mieter mit Fristsetzung zum Wegräumen auffordern . Und dann ein Schild an der Wand befestigen mit entsprechendem Text .Dann in den Wochen danach konsequent für Entfernung sorgen , dann merken die , daß man es ernst meint .