Darf man im Keller kochen?
Mein Vermieter hat dies genehmigt das sein Mieter im Kellerraum/Abstellraum kochen darf ohne Küche ohne Dunstabzugshaube auf einen 2 Plattenherd beim Kochen Fenster auf! Muss ich als Mieter dies dulden???
5 Antworten
Der Vermieter kann das erlauben, aber wenn dadurch eine übermäßige Belästigung der anderen Mieter daraus erwächst, können diese ggf. sogar die Miete mindern.
Verhindern kannst du es nicht, dass es der Vermieter erlaubt. Aber soweit da dadurch benachteiligt oder sonst wie beeinträchtigt wirst, kannst du dich wegen der Störung beschweren.
Ich nehme mal an, der Mieter kocht nicht in seiner Wohnung sondern im Keller, weil es sehr geruchsintensiv ist, was er macht, und er so seine Wohnung schonen möchte. Wenn dadurch aber andere Mieter dafür dem Geruch ausgesetzt sind, dann ist das nicht akzeptabel. Wenn es also der Vermieter erlaubt, dann muss er auch für die Vermeidung der Geruchsbelästigung sorgen.
Woah, ohne Dunstabzugshaube und gar ein 2-Platten-Perd! Und dann für ne ganze Kompanie! Unding, echt!
Du wirst es nicht glauben: da ist nichts verwerfliches dran. Eine Küche muss nicht zwingend eine Dunstabzugshaube haben, auch darf man durch Fenster lüften.. und auf nem so kleinen Herd kocht man ja auch eben echt Massen.
hehe:D sowas hamn wir net
nöö, so einfach ist das nicht. Das Bewohnen und kochen von und in Abstellräumen stellt streng genommen eine Zweckentfremdung dar.
Näheres wissen Anwalt und Mieterschutzverein.
Welcher Mieter bist du? Du solltest dein Problem schildern! Gerüche? Brandschutz? Keine vorhandene Küche?