Keller als Wohnraum nutzbar?
Habe vor kurzem erfahren, dass der Keller in meinem 1 Familienhaus, den ich an meinen Mieter vermietet habe, vermutlich schon seit längerem als Wohnraum von ihm genutzt wird. Ich habe den Raum jedoch nicht als Wohnraum vermietet, somit auch keine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragt. Welche Konsequenzen drohen mir nun? Die Mieteinnahmen werden aber ganz normal versteuert. Oder darf er das weiterhin als Wohnraum nutzen, solange ich oder die Nachbarn sich nicht wegen z.B. erhöhter Lärmbelästigung beschweren?
2 Antworten
Du kannst natürlich sagen, was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss. Aber wenn Du Miete für den Kellerraum zusätzlich erhebst, kann der Mieter nachweisen, dass Du das billigst. Einfamilienhaus: wer soll sich da beschweren? Wenn es zu laut wird, kommt die Polizei wegen Ruhestörung.
Das ist aber nicht das was ich gefragt habe. Das was im Link steht weiß ich schon. Bitte die Frage nochmal richtig lesen ;-)