bauamt/ Nutzungsänderung?
Meine frage bezieht sich auf das Bauamt / Bereich Nutzungsänderung. Im Eigenheim sollte im kellerraum ein Hundesalon eingerichtet werden.Ich habe alle Anträge zusammen mit meinem Bauzeichner eingereicht und auch alle Brandschutzverordnungen berücksichtigt. Es erfolgte eine Ablehnung seitens des Bauamts ,da sich die Imobilie im Wohngebiet befindet. Das heißt für mich ein Ladenlokal anmieten , dieses wäre mit monatlichen Mehrkosten die nicht unerheblich sind verbunden, dies muss ich akzeptieren. Mein Bauzeichner und ich war aber denoch verwundert, da wir davon ausgingen das die Genemigung kein problem wäre. Denn im gleichen Ort, sogar ein reines Wohngebiet wird seit geraumer Zeit ein Hundesalon im Eigenheim / Keller betrieben. Auf meine Frage weshalb dort eine Genemigung erteilt ist, sagte man mir die Dame würde den Raum ohne Genemigung betreiben das wäre dem Bauamt auch bekannt, aber man hätte sie bisher einfach machen lassen, obwohl keine Brandschutzauflagen eingehalten werden.Und es läge im Ermessen das Bauamtes ob sie das untersagen oder nicht, das ginge mich nichts an.
Nun stellt sich mir die Frage ob in diesem Fall nicht das Wettbewerbsrecht greift? Darin heißt es doch jeder muss die gleichen Voraussetzungen und Bedingungen haben. Ich habe eine hohe Ladenmiete, und die Dame praktiziert , alles kostengünstig zu hause , ohne Genehmigung. Weiß jemand wie ich nun weiter vorgehen kann? LG
4 Antworten
Für dich ist es im Grunde egal.
Wenn du darauf bestehst genau so behandelt zu werden wie der andere Salon wird das bedeuten das du trotzdem keine Genehmigung bekommst. Es wird dann darauf hinaus laufen das der andere Salon schließen muss. Und davon hast du nichts gewonnen.
Du wirst auch kaum mehr Kunden bekommen da es sich ganz schnell herum spricht das du Schuld bist das der andere Salon schließen musste.
Welchen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht siehst du? Lesetipp: https://www.juraforum.de/lexikon/wettbewerbsrecht
das Ergebnis wäre für dich das gleiche. Du hast keinen Vorteil nur einen sehr schlechten Ruf.
ganz einfach, zwei gewerbe, einer korekt angemeldet, was mit zusatzkosten verbunden ist. einer wird illegal betrieben, ohne zusatzkosten, wiederspricht dem wettbewerbsrecht, da jeder die gleichen vorraussetzungen haben muss.
Lesetipp: http://rechtsanwalt-gunkel.de/wettbewerbsrecht.html
Es geht um das gleiche Marktverhalten, nicht um solche Kleinigkeiten wie eine Nutzungsänderung. Das Wettbewerbsrecht greift aus meiner Sicht nicht, solltest du andere Infos haben, dann nenne mir die Quellen im Gesetz.
Wie du intern deine Kosten kalkulierst und ob diese mit halbseidenen Handlungen gewürzt wurden, interessiert das UWG nicht, es geht um das Verhalten auf dem Markt gegenüber den anderen Marktteilnehmern.
Das ist von dem Thema Nutzung nicht betroffen.
Nein, das UWG wird da nicht greifen, weil der Mitbewerber nicht unlauter gem. § 4a UWG handelt.
Du suchst dir ja jetzt nicht einen Laden wegen seinem Verhalten, sondern wegen den gesetzlichen Bestimmungen.
Wobei ich es gerade irgendwie komisch finde, dass dein Hundesalon nicht zugelassen wird. Da müsste im Ablehnungsbescheid eine Begründung stehen.
Wenn du in einem allg. Wohngebiet wohnst gem. § 4 BauNVO, dann sind ausnahmsweise auch nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.
Ein Hundesalon ist ein Gewerbebetrieb. Ist halt die Frage ob der störend ist. Ich weiß nicht wie das mit Geruch und Hundebellen, also Lautstärke ist.
Aber so spontan würd ich sagen, dass es nicht unbedingt unzulässig ist.
Würde da nochmal nachhaken. Je nach dem in welchen Bundesland du wohnst evtl. auch Widerspruch einlegen, oder direkt beim Verwaltungsgericht Klagen, wenn die Frist noch nicht vorbei ist.
Moin,
UWG greift schon deshalb nicht, weil ihr in keinem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht. Oder hast du deinen Hundesalon schon?
Nein, das Wettbewerbsrecht greift nicht. Insofern solltest du dich einfach auf dein Ding konzentieren.