was bedeutet ,,zu je 1/2 Anteil im Grundbuch” ?
Grundbucherklärungen 1, Auflassungsvormerkung Zur Sicherung des Anspruchs des Erwerbers auf Übertragung des Eigentums am Vertragsgegenstand bewilligen und beantragen die Vertragsparteien die Eintragung einer Vormerkung gern. § 883 BGB im Grundbuch zugunsten des Erwerbers zu je 1/2 Anteil. Diese Vormerkung ist einzutragen und wird vom Erwerber zur Eintragung beantragt. Auf die Bedeutung der Vormerkung hat der Notar hingewiesen.
Die Vertragsparteien behalten sich die Befugnis vor, im Range vor dieser Auflassungsvormerkung gemäß Abschn. XI zu bestellende Grundschulden oder Hypotheken mit einer Kapitalforderung bis zur Höhe von Euro mit einmaligen Nebenleistungen bis zu 10 % aus dem Kapitalbetrag und mit Zinsen bis zu 20 % jährlich seit dem Tage der Bewilligung der Grundschuld aus dem Kapitalbetrag eintragen zu lassen. Sie bewilligen und beantragen die Eintragung des Rangvorbehaltes im Grundbuch.
7 Antworten
Dass die Vormerkung bzw. der durch diese gesicherte Anspruch auf Eigentumsübertragung (aus dem Kaufvertrag) beiden Berechtigten je zur Hälfte zusteht, diese also Bruchteilseigentum zu je 1/2 am Grundstück erwerben.
Wenn du auch den Rangvorbehalt erklärt haben willst, bitte ein Hinweis.
Das Objekt gehört den beiden namentlich genannten jew.zur Hälfte ...bzw soll auf beide zu gleichen Teilen übertragen werden
Alle Ansprüche stehen den Erwerbern zu je1/2-Anteil zu.
Weiter finden Sie im Vertag noch den Hinweis, dass alles Ansprüche aus dem Vertag an den Notar bzw. desssen Mitarbeter für die Daeur der Umsetzung des Vertrages abgetreten sind und nur die Anträge aus der Urkunde stellen, diese einschränken oder auch zurücknehmen können.
Das geschieht, damit die Vertagsbeteiligten nicht noch während der Abwicklung des Vertages da plötzlich eigene Ideen versuchen einfließen zu lassen.
Es gibt 2 Käufer, denen jeweils eine ideele Hälfte des Objektes gehört, ohne daß diese Hälfte genauer festgelegt wird. Sozusagen von jedem Atom die Hälfte. Wenn etwas genauer bestimmt werden soll, gibt es dazu eine Teilungserklärung, z.B. Person A die Wohnung x, Person B Wohnung y, Zufahrt Gemeinschaftseigentum etc.
Jeder, der beiden genannten Personen, besitzt oder bekommt die Hälfte des Eigentums.