Teilungserklärung "Wert der Urkunde"?
Guten Morgen,
kann mir jemand kurz erklären, welche Bedeutung eine Formulierung in der Teilungserklärung hat:
[...]
Die Erschienenen bewilligen und beantragen die Eintragung der vorstehenden Änderungen im Grundbuch. Die Kosten dieser Urkunde trägt die Person zu 1. Der Wert dieser Urkunde wird mit 200.000 EUR angegeben.
[...]
Was bedeutet das? Ist das der komplette Kaufpreis der Wohnung? Ich verstehe das irgendwie nicht...
5 Antworten
Das ist der Wert nachdem die Gebühr des Notars berechnet werden.
Der kann genau gleich dem Kaufpreis sein, kann aber auch abweichen.
"Der Wert dieser Urkunde wird mit 200.000 EUR angegeben."
Wenn das der Kaufpreis für die Wohnung ist, dann ist dieser Wert hier anzugeben - richtig ist, danach werden die Gebühren für die Grundbucheintragung berechnet. Mach dir also keine Sorgen, das ist alles ok.
Dazu findest du hier mehr: http://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/notar-im-wohnungseigentum-5-kosten-des-notars_idesk_PI17574_HI1439234.html
Als Gegenstandswert wird auch hier wohl der Kaufpreis der Wohnung heran gezogen werden.
Der Notar braucht für die Kostenfestsetzung eine Bezugsgröße; von daher wird ein beliebiger Wert angenommen. Man z.b. € 1000 annehmen. Mit dem Wert der Wohnanlage hat das Ganze nichts zu tun.
das ist der stellenwert, den das rechtsgeschäft für den notar hat und wonach er, wie schon gesagt, seine gebühr bemisst
es ist einfach ein (fiktiver) wert
der wert dieses rechtsgeschäftes
nein, es ist nicht der kaufpreis, nicht zwangsläufig, vielleicht hat das noch mehr bedeutung oder weniger
dann wäre es mehr oder weniger wert
Die Wertangabe ist wichtig für die zu erwartenden Gebühren, die sich danach richten. Daher: Diesen Wert recht niedrig ansetzen, sonst verlangt der Notar eine deutlich höhere Gebühr!
Tipp: Nur den Grundstückspreis dort nennen!
Aber wie soll man den reinen Grundstückspreis nennen, wenn es "nur" eine von mehreren Wohnungen ist? Sorry, ist viell. ne blöde Frage, aber ich bin da nicht so bewandert ;)
...und welchen Wert hat nach Ihrer Meinung nun die Teilungserklärung, die ja naturgemäß keinen Preis als Bemessungsgrundlage für die Notargebühr enthält?