Teilungserklärung "Wert der Urkunde"?

5 Antworten

Das ist der Wert nachdem die Gebühr des Notars berechnet werden.

Der kann genau gleich dem Kaufpreis sein, kann aber auch abweichen.

"Der Wert dieser Urkunde wird mit 200.000 EUR angegeben."

Wenn das der Kaufpreis für die Wohnung ist, dann ist dieser Wert hier anzugeben - richtig ist, danach werden die Gebühren für die Grundbucheintragung berechnet. Mach dir also keine Sorgen, das ist alles ok.

Der Notar braucht für die Kostenfestsetzung eine Bezugsgröße; von daher wird ein beliebiger Wert angenommen. Man z.b. € 1000 annehmen. Mit dem Wert der Wohnanlage hat das Ganze nichts zu tun.

das ist der stellenwert, den das rechtsgeschäft für den notar hat und wonach er, wie schon gesagt, seine gebühr bemisst

es ist einfach ein (fiktiver) wert

der wert dieses rechtsgeschäftes

nein, es ist nicht der kaufpreis, nicht zwangsläufig, vielleicht hat das noch mehr bedeutung oder weniger

dann wäre es mehr oder weniger wert

Die Wertangabe ist wichtig für die zu erwartenden Gebühren, die sich danach richten. Daher: Diesen Wert recht niedrig ansetzen, sonst verlangt der Notar eine deutlich höhere Gebühr!

Tipp: Nur den Grundstückspreis dort nennen!

Scrubber83 
Beitragsersteller
 30.03.2014, 11:19

Aber wie soll man den reinen Grundstückspreis nennen, wenn es "nur" eine von mehreren Wohnungen ist? Sorry, ist viell. ne blöde Frage, aber ich bin da nicht so bewandert ;)