Wohungsübergabe nach Kaufpreiszahlung?
Hallo, ich habe mir eine neue Wohnung gekauft, die Eintragungen im Grundbuch usw. sind bereits erledigt. Nun habe ich ein Schreiben vom Notar erhalten dass ich den Kaufpreis bezahen kann. Dies habe ich sofort an meine Bank weitergegeben und veranlasst. Im Kaufvertrag ist vereinbart dass die Übergabe nach Kaufpreiszahlung erfolgt. Nun die Frage, wie lange kann sich der Verkäufer nach Bezahlung Zeit zur Wohnungsübergabe lassen und welche (evtl. auch rechtlichen) Möglichkeiten habe ich als Käufer?
6 Antworten
Im Grundbuch eingetragen- bist du eher noch nicht, vermutlich steht im Grundbuch des Verkäufer die Auflassungsvormerkung für dich.
Den Kaufpreis hast du bezahlt- als Voraussetzung für den Besitzübergang ( = Schlüsselübergabe).
Der Zeitpunkt oder der zeitliche Spielraum für die Besitzübergabe - sollte ebenfalls in deinem Kaufvertrag stehen, meistens in Form der "Verkäufer verpflichtet sich bis zum ttmmjj besenrein und geräumt zu übergeben."
Im Zweifel den Notar fragen.
Sollte der Verkäufer nicht vertragsgemäß räumen, macht er sich unter Umständen schadenersatzpflichtig, zu guter Letzt müsste der Notar dir eine vollstreckbare Ausfertigung des Vertrages übersenden mit welcher du den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen.
Hab's gelesen. Vielleicht ist an der Küste das Gottvertrauen noch etwas größer? ;)
Wie er möchte. Also wir es im Notar vertrag halt steht. Manchmal, kann eine Übergabe auch 2 Jahre später sein oder so. Das steht aber im Kaufvertrag
Gratuliere.
Da kann aber etwas nicht stimmen, denn ohne Bezahlung erfolgt keine Umschreibung im Grundbuch.
Für die Übergabe schaue bitte in Deine Vereinbarungen, denn dort wurde ja auch geordnet, wer die Nachforderung an die WEG bezahlt für die Abrechnung 2021.
sachlich falsch - die umschreibung erfolgt auf veranlassung des notariat , wird danach erfüllt durch die zahlung
Erst kommt das Geld zum Notar, dann kommt die Verfügung, ich mache die Spielregeln nicht.
Wäre ja fatal, umschreiben, und Geld kommt nicht.
wir haben das immer anders als du vollzogen !
mit der zahlung - schlüsselübergabe - ist alles erledigt . fehlt nur noch die kostenrechnung !
Und wenn ich nicht bezahle, stehe ich im Grundbuch, und kaufe mir die Schlüssel selber.
dann haste nischt - nachschlüssel ist strafbarer einbruch ?
Wieso, ich stehe als Eigentümer im Grundbuch, so ganz ohne Bezahlung, so Deine Behauptung.
unbestätigt ! das erfolgt erst auf mitteilung des notarieates .
Was jetzt?
Aus Deinem Kommentar, die umschreibung erfolgt auf veranlassung des notariat , wird danach erfüllt durch die zahlung
Ich würde das "Zug um Zug" machen. Du kannst die Übergabe vereinbaren und dann die Überweisung telefonisch frei geben. Das musst du mit deiner Bank eben so vereinbaren
Im Kaufvertrag ist vereinbart dass die Übergabe nach Kaufpreiszahlung erfolgt.
Sobald das Geld auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist, ist die Wohnung zu übergeben.
Naja, der Flieger von der Küste behauptet hier (ist ein Fachmann!), erst kommt die Grundbuchumschreibung, dann das Geld.