Kann ein über 30 Jahre alter Stromzähler und 20 Jahre alter Gaszähler noch geeicht sein?

4 Antworten

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Sie sind alle an irgend einer Stelle nicht richtig.

Zunächst ist zu klären, ob es sich um die Messgeräte des zustädigen Messgeräterbetreibers, der in der Regel mit dem örtlich zuständigen Netzbetreiber identisch ist, handelt.

Wird diese Frage mit "Ja" beantwortet, ist dieser zuständig für eine eichrechtlich ordnungsgemäße Messung des zu messenden Mediums.

Die Eichgültigkeit der Messgeräte ergibt sich aus der Mess- und Eichverordnung (MessEV).

http://www.gesetze-im-internet.de/messev/anlage_7.html

Da in der Frage die Messgeräte für eichrechtliche Belange nur sehr ungenau beschrieben wurden, muss ich einige Annahmen treffen.

Nehmen wir an, bei dem Elektrizitätszähler handelt es sich um einen Ferrariszähler, so hat dieser eine Eichgültigkeit von 16 Jahren, gerechnet ab dem Jahr der letzten Eichung.

Ich vermute, dass bei Dir einen Balgengaszähler G4 oder G6 im Einsatz ist.

Dieser hat eine Eichgültigkeit von 8 Jahren, gerechnet ab dem Jahr der letzten Eichung.

Sowohl für Elektrizitätszähler als auch für die benannten Balgengaszähler hat der Messgerätebetreiber die Möglichkeit, im Zuge eines von der Eichbehörde gestalteten Stichprobenverfahren, die Eichgültigkeit von Messgeräten im Feld ein- oder mehrfach zu verlängern.

Die Beschreibung dieser Stichprobenverfahren kannst Du auf der Internetseite der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) nachlesen.

Für die Zählerlose, deren Eichgültigkeit durch eine Staatlich anerkannte Prüfstelle verlängert wurde, muss der Messgerätebetreiber entsprechende Protokolle vorweisen können.

Kann er das für die bei Dir installierten Zähler (Zählernummer), gelten auch die Messgeräte mit einer älteren Eichmarke als geeicht und im rechtsgeschäftlichen Verkehr als zulässig.

Der Gaszähler sollte eine auf dem Ziffernblatt aufgedruckte Bauartenzulassung haben. Hat er keine Eichmarke wird oft auch eine Bleiplombe verwand, in welcher die Jahreszahl und das Kürzel der Prüfstelle eingeprägt sind, die die Eichung vorgenommen hat (z. B.: GB4).

Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Messung, hat jeder, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, die Möglichkeit eine amtliche Befundprüfung der Messeinrichtung nach § 39 MessEG und § 39 MessEV zu beantragen.

Die amtliche Befundprüfung wird von einer staatlich anerkannten Prüfstelle vorgenommen.

https://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/fachabteilungen/...q/q.3.../verzG.pdf

Die Kostenfrage regelt sich nach § 59 MessEV.

Günter


ulfgutefrage  11.09.2016, 16:31

Diese Antwort ist korrekt (Im Gegensatz zu dem anderen Geschwurbel).

Bei Messgeräten der Versorger kann man davon ausgehen, dass die Eichgültigkeitsdauer NICHT überschritten wird. Ansonsten würden sich die Versorger in die Gefahr begeben, sich ein ordentliches Bußgeld einzuhandeln.

GuenterLeipzig  11.09.2016, 16:58
@ulfgutefrage

Genau so ist es, die Bußgelder können bis zu 10.000 € pro Einzelfall betragen.

Dem sind sich manche Gartenvereine und Garagengemeinschaften oft nicht bewußt, wenn diese Unterzähler (Wasser oder Elelektroenergie) mit zweifelhaften Eigenschaften im rechtgeschäflichen Verkehr betreiben.

Von der rechtswidrigen Unterlassung der Anzeigepflicht nach § 32 MessEG und MessEV an das Eichamt will ich mal noch gar nicht sprechen.

Günter

AntoMW 
Beitragsersteller
 10.09.2016, 17:46

Erstmal danke für deine ausführliche Antwort !

Um etwas aufzuklären: 

Auf dem Gaszähler steht unter anderem "G4" und eben andere technische Daten.

Die Ausblaseleitung wurde hingegen schon 2006 zuletzt geprüft. Darauf weist ein Aufkleber hin. Also müsste dem Betreiber das Alter des Gaszählers aufgefallen sein. Das Alter des Stromzählers eigentlich auch, wenn ein Angesteller zum Ablesen vorbeikommt.

Bei dem Stromzähler handelt es sich um einen Drehstromzähler. Wenn ich mir auf Google Bilder zum Ferraris-Zähler anschaue, müsste meiner auch einer sein.

Die Zähler gehören in der Tat dem regionalem Netzbetreiber.

GuenterLeipzig  11.09.2016, 01:39
@AntoMW

Der Gaszähler besteht aus 2 Hälften, die miteinander verschachtelt sind.

Dort findest Du eine oder 2 Bleiblomben mit der Prüfstellenkennzeichnung, auf die es ankommt.

Da musst Du schon mal etwas genauer hingucken. Das erkennt man mitunter nur sehr schwer.

Das hat mit der Ausblaseleitung nicht zu tun.

Der Ableser kümmert sich nicht um solche Dinge, er hat eine ganz andere Marktrolle.

Nochmal:

Es ist möglich, dass die Messgeräte bei Dir in einem Stichprobenlos hinsichtlich der Eichgültigkeit verlängert wurden.

Wende Dich an Deinen Netzbetreiber - nicht an den Lieferanten - beim Lieferanten ist man oft dumm wie ein Sack Stroh in solchen Dingen.

Nur der Netzbetreiber kann Dir den Nachweis über eine Stichprobenverlängerung bringen.

Er kann dabei nicht tricksen, da solche Stichprobenverlängerungen beim zuständigen Eichamt angezeigt werden müssen.

Die unterschiedlichen Marktrollen im regulierten Energiemrkt haben die meisten immer noch nicht verinnerlicht oder verstanden.

Das ist deshalb so, da die Politik zwar den Energiemarkt im gesetzgebenden Verfahren liberlisiert hat, der Bevölkerung aber nicht erklärt hat, welche Konsequenzen das nach sich zieht.

Mit dem an 01.09.2016 neuen gültigen Messgerätebetriebsgesetz ergeben sich hier geringfügige Änderungen, die jedoch keine Auswirkungen auf Deinen Fall haben.

Ich bin noch bei der Textdurcharbeitung.

Weitere Gesetzesänderungen stehen ins Haus.

Günter

Nein. Mit diesem Alter zeigen die Geräte ein zugroße ungenauigkeit an.

Die Strom und Gaszähler werden in regelmäßigen Abständen vom Zulieferer ausgewechselt.

ulfgutefrage  11.09.2016, 16:28

Diese Antwort ist falsch.

1.) Die Messgeräte können durchaus noch gültig geeicht sein

2,) Es ist falsch, dass alte Messgeräte ungenau zeigen, besonders Gas und Stromzähler zeigen weit über die Eichgültigkeitsdauer hinaus richtig oder ggf. mit nur geringen Abweichungen.

3.) Mit Zulieferer ist wohl der Versorger gemeint. Der tauscht die Zähler aus bevor die Eichgültigkeitsdauer abläuft. Das ist nicht zwingend regelmäßig.

Hallo AntoMW,

das ist schon extrem alt.

Ich glaube nach 5 Jahren müssen einige Exemplare einer Marge zur Kontrolle geschickt werden.

Wenn du denkst, besser weißt, dass der Zähler falsch zählt kannst du eine Kontrolle beim Eichamt erwirken.

Ist das Gerät noch in Ordnung musst du aber die Kosten zahlen.

Nathan

ulfgutefrage  11.09.2016, 16:21

er glaubt das, d.h. er weiß es nicht...

Bei Zweifel an der Messrichtigkeit kann man bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle eine Befundprüfung machen lassen, meist zeigt diese, dass das Messgerät noch richtig zeigt.

was für Zähler? 

vom Versorger werden in bestimmten Zeitabständen ausgetauscht. 

für Private Zähler gilt das aber nicht - das liegt zu Händen des Vermieters

ulfgutefrage  11.09.2016, 16:22

Messgeräte, über die Kosten abgerechnet werden, müssen geeicht sein. Egal ob privat oder vom Versorger.

peterobm  11.09.2016, 18:50
@ulfgutefrage

schon richtig, wird aber Privat mehr als vernachlässigt. 

AntoMW 
Beitragsersteller
 10.09.2016, 12:33

Die Zähler müssten dem Versoger gehören

peterobm  10.09.2016, 12:56
@AntoMW

da würde ich nicht von ausgehen, vom Versorger bekommst die Info per Brief wann da was gewechselt wird, jedenfalls der Vermieter.  

Versorger anrufen, das lässt sich mit der Nummer am Gerät leicht feststellen