Vermieterin mach streß wegen pflanzen im kellerraum!
Liebe user, meine mutter hat zurzeit ein großes problem. Sie wohnt seit ca. 1,5 jahren mit meinem bruder in einer mietwohnung. Sie liebt pflanzen über alles, aber hat keinen garten. Deswegen stellt sie sie in den kellerraum, da der praktisch unbenutzt ist. Heute ist aber die vermieterin zu ihr gefahren und verlangte, dass sie die pflanzen wegräumen müsse, da sie stören und dies kein abstellraum für pflanzen sei. Meine mutter wurde wütend und sagte, dass dies nirgends schriftlich festgelegt sei dass sie den kellerraum nicht benutzen darf. Die vermieterin sagte sie würde ihr einen brief schreiben, in dem steht dass die pflanzen raus müssen. Meine mutter ist jetzt total aufgelöst da sie nicht weiß wo sie die pflanzen hinstellen muss. In der wohnung hat es keinen platz, und wegwerfen möchte sie sie auf keinen fall. Bitte helft uns, bevor der streit ausartet
12 Antworten
in der tat ist der keller kein aufbewahrungsraum für pflanzen, genau wie man sie nicht ins gemeinsame treppenhaus oder den dachboden stellt.
die pflanzen leben und verdunsten wasser bzw. benötigen es. das kann je anch menge der pflanzen dafür sorgen, das der keller feucht bwz. nass wird.
mal davon abgesehen, das der kellerraum nicht von deiner mutter gemietet wurde.
Deswegen stellt sie sie in den kellerraum, da der praktisch unbenutzt ist.
Gehört der Kellerraum zur Mietsache? Dann gehts die Vermieterin nichts an, was dort steht. (Es sei denn sie züchtet dort Canabispflanzen). Sofern durch die Pflanzen keine Schäden an der Mietsache entstehen, kann die Vermieterin das nicht verbieten. Obs gut für die Pflanzen ist, ist eine andere Sache.
Ist der Kellerräum aber ein Gemeinschaftsraum und ihr wurde die Mitnutzung gestatttet (wozu auch immer), kann die Vermieterin verlangen, dass die Pflanzen weggeschafft werden.
Wen sie den Kellerraum nicht angemietet hat, darf sie da nicht einfach Sachen reinstellen ...
da ist der Vermieterin leider im Recht ..
es muss auch nicht festgelegt werden, dass man etwas "nicht darf", sondern man darf nur die Räumlichkeiten nutzen, die uim Mietvertrag aufgezählt sind
Sofern der Keller, als alleinnutzbarer Bereich, nicht zur Wohnung gehört, es sich also um einen Gemeinschaftskeller (z.B. Wasch- und Trockenraum, Fahrradraum handelt) hat die Mutter dort auch keine privaten Sachen abzustellen, die nicht dem Nutzungszweck entsprechen, völlig gleichgültig was auch immer das ist. Im eigenen verschlossenen Kellerraum hingegen darf Sie private Dinge lagern.
Also, wenn denn so eine Frage hier kommt, wird doch keiner, auch nicht Muttern, fertig gemacht. Sie ist doch schon in einem Alter, wo sie fertig ist, oder? Und zu jedem Mietgegenstand gehört eine Abstellfläche, dies kann im Keller sein. Werfe also einen Blick in die mietvertraglichen Vereinbarungen und bringe die Dinger dahin, wohin sie gehören. Alles doch ganz einfach, oder?