Darf Vermieter Zugang zum Stromzähler absperren?

4 Antworten

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Der Vermieter muß keinen unbegrenzten Zugang zum Stromzähler gewähren. Allerdings muß er diesen Zugang einmal im Monat unentgeltlich gewähren.

http://www.anwaltonline.com/urteile/sonstiges_2/sonstiges_380_mieter_darf_stromzaehler_monatlich_ablesen.asp

Trianguli 
Beitragsersteller
 01.02.2015, 11:13

Ah ok Danke :)

Trotzdem mist dann immer erst ein Termin mit dem Hausmeister zu vereinbaren damit er die Tür öffnet^^

das ist ein streitthema, einerseits sagen die teschnischen Anschlussbestimmungen, kurz TAB, dass der Stromzähler so wie die vorsicherungen frei zugänglich sein müssen, andereseits steht dem entgegen, dass gerade in einem mehrparteienhaushalt zu verhindern ist, dass an fremden Stromzählern manipuliert werden kann.

wie oft willst und oder musst du denn an den stromzähler heran ? wenn es um die kontrolle des eigenverbrauches geht, dann gibt es eine ganze reihe von Alternativen:

  • der eintritt in ein Smartmeteringprogramm. hier installiert der Stromanbieter einen Zähler der mit dem internet verbunden ist, oder über Funk mit dem Anbieter in kontakt steht. hier kannst du über das Portal des Anbieters deinen aktuellen vebrbrauch etc. jederzeit einsehen
  • ein Smartmeter auf eigene kosten installiren lassen. dieses wird zusätzlich zum vorhandenen zähler angebracht. der Vermieter muss gefragt werden, darf die installation aber nicht verweigern.
  • einen einfachen Stromzähler in der Wohnung anbringen lassen, geht abernur wenn UV in der Wohnung - wegen der erlaubnis siehe oben.
  • einen Strommonitor mit optischem lesekopf montiren. der wird einfach an den stromzähler geklebt. hier muss der Vermieter nicht gefragt werden, aber irgendwie musst du ja an den Zähler ran, um ihn zu montiren.

solltst du den begründeten verdacht haben,. dass dir strom abhanden kommt, dann würde ich ggf. dafür sorgen, dass eine unangekündigte Kontrolle erfolgt. so dass der stromdieb nicht die chance hat, etwas zu verschleiern. ggf. ist es ja auch der hausmeister selbst?

lg,Anna

Trianguli 
Beitragsersteller
 01.02.2015, 20:41

Mehr als 1-2 Mal im Jahr brauche ich meinen Zählerstand nicht wissen, trotzdem finde ich es nicht wirklich gut mit meinen Hausmeister dann immer ein Termin vorher zu vereinbaren, aber na ja wird mich wohl dann dran gewöhnen müssen :)

Nein, du als Mieter darfst dich jederzeit über deinen Verbrauch informieren. Außerdem sind dort normalerweise auch Sicherungen deiner Wohnung. Die sollten auch immer zugänglich sein.

Trianguli 
Beitragsersteller
 01.02.2015, 11:06

Ja die Sicherungen sind bei mir im Flur da kann ich ran, nur im Keller darf ich nicht ablesen wann ich möchte, da im Keller die Tür abgeschlossen ist mit einem Schloss...

ThommyHilfiger  01.02.2015, 12:51
@Trianguli

Ich würde eimal im Monatbitten, den Zähler zwecks Verbrauchermittlung ablesen zu dürfen. Das ist nicht übertrieben, aber fällt dem Hausmeister ganz schön lästig. Vielleicht öffnet sich SO die Tür bald wieder dauerhaft ;)

Ja, das darf der Vermieter. Es gilt zu verhindern, dass z. B. in einem Mehrfamilienhaus an den Stromzählern manipuliert wird. Es reicht doch aus, wenn man ein Mal im Jahr die Zählerstände abliest. Wenn ein Ablesetermin vorliegt, um den Stadtwerken die Daten für die Jahresendabrechnung zu liefern. Dann wieder, wenn im Folgejahr wieder der Verbrauch abgelesen werden muss. Diese Aufgabe erledigt in aller Regel der Vermieter oder ein Hausmeister. Dennoch hat man das Recht, bei diesem Ablesetermin anwesend zu sein, um die Richtigkeit der Datenübermittlung zu überprüfen.

Wie sollte man sonst überprüfen können, ob der in Rechnung gestellte Verbrauch auch korrekt ist ? Da fast jede Jahresendabrechnung zu beanstanden ist, sollte man in eigenem Interesse die Zählerstände auch selber notieren und dann mit denen in der Jahresendabrechnung aufgeführten Daten vergleichen.