Gefrierschrank im Keller

5 Antworten

-lol-

klar kann er es verbieten, er kann dir auch Fernsehverbot erteilen und Stubenarrest, es wird ihm nur nichts nützen, weil du dich daran nicht halten brauchst!!!!!

Grundsätzlich kannst du in deinen Keller stellen, was du willst, es sei denn, es verstösst gegen die Brandschutzbestimmungen der Feuerwehr (Bren- und oder Treibstoffe)

Nein nein, lass dich nicht irre machen, stell deine True dort hin und gut, dass Verbot ist rechtlich nichtig.

Das mit der Brandgefahr ist Quatsch. Dennoch kann der Vermieter das aufstellen elektrischer Geräte in den Keller räumen verbieten. Selbst dann, wenn der Strom über einen ihnen zugeordneten Zähler läuft. Denn der Vermieter kann mit seinem Eigentum umgehen, wie er es für richtig hält. Und ein Keller ist nun mal nicht geeignet zum Betrieb elektrischer Geräte.

Abgesehen einmal davon, dass Lebensmittel in so einer Umgebung natürlich Ungeziefer anziehen kann. Außerdem entsteht durch so ein Gerät eine nicht natürliche Luftströmung, die das Mikroklima im Keller derart schädigen könnte (wirklich nur könnte) und somit Schimmelbefall befördern könnte.

Der Vermieter kann es Ihnen also durchaus rechtswirksam verbieten. Ich würde es aber trotzdem machen, und dem Vermieter mitteilen, dass das Gerät lediglich dort abgestellt wird. Schließen Sie es dann so an das Stromnetz an, dass der Vermieter das nicht sehen kann. Er kann Ihnen dann nämlich nicht beweisen, dass das Gerät nicht abgestellt wurde sondern dort im Betrieb ist. Um dies beweisen zu können, müsste er ihren Keller betreten. Und das darf er nicht..

Also, in Deinen vier Wänden, und dazu gehört auch der im Mietvertrag aufgeführte Kellerraum, bist Du der Hausherr und darfst machen was die gefällt, so jedenfalls der BGH. Das mit dem Feuer ist nicht so arg, weil der Mieter ja die Versicherungsprämien für die Hütte bezahlt und das gilt auch für den eigenen Bereich. Nicht für in Ordnung halte ich den selbst vorgenommenen Anschluß am Allgemeinstrom und den eigenmächtigen Umbau der elektrischen Einrichtung an gemeinschaftlichen Kellerräumen. Wenn aber der Vermieter, so wie in unseren Hütten, eine Steckdose an den Wohnungsstrom montiert hat, darf daran auch ein Gefrierschrank angeschlossen werden.

Die Begründung "es könnte brennen" ist etwas fadenscheinig. Etwas Anderes ist's, wenn der Kellerstrom über den allgemeinen Zähler läuft - dann wären die Nachbarn benachteiligt und es müsste ggf. ein Zwischenzähler eingebaut werden

Quatsch mit Soße. wenn der Kühltruhe genug Abstand von der Wand und genügend Luft- zufuhr hat, dann kann nicht passieren