Ist meine Betriebskostenabrechnung rechtens?

14 Antworten

Hier liegt ein Teilinklusivmietvertrag vor, der auf dem Boden des BGB Bestand hat.

Indem die Betriebskosten, die in der Mietzahlung eingeschlossen sind, benannt werden aber weitere Betriebskosten, die nicht genannt wurden, zwar entstehen aber nicht dem Mieter zugerechnet werden, muss sich der Vermieter diesen Verlust zurechnen lassen aber keinesfalls der Mieter.

Die 'Heizkstn nach TECHEM beinhalten auch die WW-Kosten.

.... diesen Begriff kennt die herrschende Meinung nicht. Sie ist ordnungsgemäß oder eben nicht ordnungsgemäß.

Ein Vermieter hat, so jedenfalls der BGH, alle Kosten und Lasten des Grundstücks, in eine BK-Abrechnung einzustellen.

Wenn er das gemacht hat, scheint sie ordnungsgemäß zu sein.

Es gibt aber wohl inhaltliche Fehler, wenn ich die Vereinbarunge richtig lese.

Die unvollständige Kopie deines Mietvertrages lässt nicht zu, dass hier abschließend beurteilt werden kann, ob eine darauf basierende Abrechnung über Vorauszahlungen rechtens wäre.

Allein aus dieser Kopie sind verschiedene Auslegungen möglich. Aus der Rechtsüraxis ist mir persönlich bekannt, und das sollte Allgemeinwissen sein, das Recht haben und Recht bekommen Zweierlei ist. Außerdem: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!

Es ist hier unerlässlich, dass du zunächst mal die konkrete Abrechnung hier einstellst, oder bist du im Besitz der allwissenden Glaskugel?

Man kann erst auf Grund von Fakten beurteilen, ob eine Abrechnung korrekt ist und nicht einer rein gedanklichen Hypothese hinterherlaufen.

Htowns1975 
Beitragsersteller
 22.01.2018, 10:28

Im ersten Teil steht das in der Kaltmiete alle Betriebskosten enthalten sind, sofern nicht unter Punkt 2 aufgeführt. Leider kann ich es nicht als Dokument hochladen.

Wir sehen leider nur einen Teil des Mietvertrags. Der Deutsche Mieterbund hat einen Mustermietvertrag erstellt, der praktisch identisch ist mit den vom Fragesteller vorgelegten Passagen. Auf der ersten Seite des Mustermietvertrags steht, dass mit der Miete alle Betriebskosten abgedeckt sind, außer jenen, die auf der Folgeseite angeführt sind. Der Fragesteller sollte sich deshalb seinen Vertrag nochmals genauer ansehen.

Ja, das darf er!

Renick  21.01.2018, 12:36

Wo im Mietvertrag liest du, dass Betriebskosten zur Zahlung vereinbart sind???

johnnymcmuff  21.01.2018, 13:27
@Renick

 Hier, eine @I@:

unter Punkt 5:

über die Heiz- und Betriebskosten...

Renick  21.01.2018, 20:58
@Vampire321

In dem Punkt stimmen wir nicht überein. Dort in Punkt 5 steht nur, dass jährlich über die Betriebskosten abgerechnet wird. Für einen Richter bei Gericht bedeutet das aber noch lange nicht, dass der Mieter auch die Betriebskosten zu zahlen hat. Das müßte explizit dabei stehen, so ist es nicht eindeutig genug. Und zumal es sich mit dem Punkt 2b im Vertrag widerspricht, würde für den Mieter entschieden werden. So war es jedenfalls bereits in zahlreichen Urteilen.