Kein Kindergeld für behindertes Kind, wenn dieses nach der Schule NICHTS macht?

10 Antworten

Die Auskunft ist falsch. Kindergeld erhalten Eltern eines behinderten Kindes unbegrenzt, wenn dieses nicht selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Auch auf eine dann zu beantragende Grundsicherung darf das Kindergeld NICHT angerechnet werden, so lange es nicht direkt ans Kind weitergeleitet wird. Alles Gute!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
claudiask 
Beitragsersteller
 22.01.2020, 18:07

Ich verstehe das halt mit der Grundsicherung nicht. Was bedeutet das denn eigentlich?

Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch nach dem 18 ten Lebensjahr, lebenslänglich erhalten aufgrund des Merkzeichen H und des Pflegegrad 3.

https://bvkm.de/ratgeber/kindergeld-fuer-erwachsene-menschen-mit-behinderung/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kommt drauf an...

Laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse gilt folgendes:

4.6 Kinder mit Behinderung

Unabhängig von den unter Nr. 4.5 erläuterten Anspruchsvoraus­setzungen wird für ein über 18 Jahre altes Kind Kindergeld gezahlt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Das ist der Fall, wenn das Kind mit seinen eigenen Mitteln seinen notwendigen Lebensbedarf nicht decken kann. Die Behinderung des Kindes muss vor der Vollendung des 25.Lebensjahres eingetreten sein.

usw.

Nachzulesen in dem o.g. Merkblatt ab Seite 20: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Woher ich das weiß:Recherche

Das stimmt, außer man weist eine fehlende oder eingeschränkte oder aktuell nicht vorhandene Ausbildungsfähigkeit per Gutachten eines Arztes nach. Einen solchen Fall habe ich mal erlebt. Zu dem Zeitpunkt, wo das Gutachten vorlag und alles klärte, gab es keine Probleme mehr mit der Familienkasse.

Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs. Spätestens, wenn er 25 wird und noch zuhause wohnt, gibt es kein Kindergeld mehr - da greift dann ggf. Pflegegeld, wenn er pflegebedürftig ist, auch die Grundsicherung wäre eine Option. Ansonsten kann man mal durchaus den VdK Sozialverband oder den SoVD Sozialverband ins Boot nehmen, je nachdem was es bei euch in der Region gibt von beiden. Da sitzen gute Leute und es gibt extra für solche Fälle auch eine Rechtsberatung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
siola55  22.01.2020, 19:02

Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs. Spätestens, wenn er 25 wird und noch zuhause wohnt, gibt es kein Kindergeld mehr...

Leider falsch: Die Behinderung des Kindes muss vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein...

Für Kinder mit Behinderung wird Kindergeld auch über das 25.Lebensjahr hinaus ohne altersmäßige Begrenzung gezahlt.

Das ist richtig. Kindergeld hat nichts mit dem Behinderungsgrad zu tun. Hierfür gibt es dann andere Zuschüsse. Pflegehilfe etc.

siola55  22.01.2020, 19:07

Für Kinder mit Behinderung wird Kindergeld auch über das 25.Lebensjahr hinaus ohne altersmäßige Begrenzung gezahlt.