Kein Kindergeld für behindertes Kind, wenn dieses nach der Schule NICHTS macht?
Unser Sohn wird im Sommer volljährig und dann nach Klasse 12 die Schule beenden.
Er ist körperbehindert, 100 %, Merkzeiche aG, B und H und hat Pflegegrad 3.
Nun meint eine Freundin, dass er keinen Anspruch auf Kindergeld hat, wenn er nach der Schule nichts anderes macht (Ausbildung, Werkstatt o.ä.). Stimmt das?
10 Antworten
Die Auskunft ist falsch. Kindergeld erhalten Eltern eines behinderten Kindes unbegrenzt, wenn dieses nicht selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Auch auf eine dann zu beantragende Grundsicherung darf das Kindergeld NICHT angerechnet werden, so lange es nicht direkt ans Kind weitergeleitet wird. Alles Gute!
Ich verstehe das halt mit der Grundsicherung nicht. Was bedeutet das denn eigentlich?
Die allerbesten Informationen findet man hier:
https://bvkm.de/ratgeber/kindergeld-fuer-erwachsene-menschen-mit-behinderung/
und hier:
Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch nach dem 18 ten Lebensjahr, lebenslänglich erhalten aufgrund des Merkzeichen H und des Pflegegrad 3.
https://bvkm.de/ratgeber/kindergeld-fuer-erwachsene-menschen-mit-behinderung/
Kommt drauf an...
Laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse gilt folgendes:
4.6 Kinder mit Behinderung
Unabhängig von den unter Nr. 4.5 erläuterten Anspruchsvoraussetzungen wird für ein über 18 Jahre altes Kind Kindergeld gezahlt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Das ist der Fall, wenn das Kind mit seinen eigenen Mitteln seinen notwendigen Lebensbedarf nicht decken kann. Die Behinderung des Kindes muss vor der Vollendung des 25.Lebensjahres eingetreten sein.
usw.
Nachzulesen in dem o.g. Merkblatt ab Seite 20: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Das stimmt, außer man weist eine fehlende oder eingeschränkte oder aktuell nicht vorhandene Ausbildungsfähigkeit per Gutachten eines Arztes nach. Einen solchen Fall habe ich mal erlebt. Zu dem Zeitpunkt, wo das Gutachten vorlag und alles klärte, gab es keine Probleme mehr mit der Familienkasse.
Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs. Spätestens, wenn er 25 wird und noch zuhause wohnt, gibt es kein Kindergeld mehr - da greift dann ggf. Pflegegeld, wenn er pflegebedürftig ist, auch die Grundsicherung wäre eine Option. Ansonsten kann man mal durchaus den VdK Sozialverband oder den SoVD Sozialverband ins Boot nehmen, je nachdem was es bei euch in der Region gibt von beiden. Da sitzen gute Leute und es gibt extra für solche Fälle auch eine Rechtsberatung.
Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs. Spätestens, wenn er 25 wird und noch zuhause wohnt, gibt es kein Kindergeld mehr...
Leider falsch: Die Behinderung des Kindes muss vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein...
Für Kinder mit Behinderung wird Kindergeld auch über das 25.Lebensjahr hinaus ohne altersmäßige Begrenzung gezahlt.
Infos aus erster Hand findest du im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 20: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Das ist richtig. Kindergeld hat nichts mit dem Behinderungsgrad zu tun. Hierfür gibt es dann andere Zuschüsse. Pflegehilfe etc.
Für Kinder mit Behinderung wird Kindergeld auch über das 25.Lebensjahr hinaus ohne altersmäßige Begrenzung gezahlt.
Das ist falsch. Unser behinderter Sohn ist 33. Er bekommt Grundsicherung und wir bekommen das Kindergeld für ihn.