Kindergeld bei 30h/Woche?
Hallo, kann mir jemand vielleicht sagen ob ich bei einer 30h Arbeitswoche immernoch Anspruch auf Kindergeld habe oder ob 20h da die Grenze sind.
Ich mache zurzeit weder eine Ausbildung noch gehe ich zur Schule, erhalte aber Kindergeld weil ich in der sogenannten Übergangsphase bin.
Wie alt bist du? Hast du bereits eine Erstausbildung abgeschlossen?
Ich bin 19 und nein habe ich noch nicht
2 Antworten
Nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG greift die Nichtberücksichtigung bei Erwerbstätigkeit nur, wenn du bereits eine Erstausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hättest. Da das bei dir nicht der Fall ist, findet Satz 2 keine Anwendung.
Damit ist auch § 32 Abs. 4 S. 3 EStG obsolet, weil dort die 20 Stunden Grenze als Rückausnahme des Satz 2 geregelt ist.
Meines Erachtens müsste dir damit auch Kindergeld zustehen, wenn du 30 Stunden arbeiten würdest. Allerdings müsste die Übergangszeit ja auch nicht mehr lange dauern, da diese ja höchstens 4 Monate beträgt, § 32 Abs. 4 S. 1 Bst. b) EStG.
Die Einkommensgrenze für den Kindergeldanspruch wurde bereits vor 10 Jahren ganz abgeschafft ;-)
Nur bei einer Zweitausbildung bzw. einem Zweitstudium ist die 20 Wochenstundengrenze zu beachten; die Verdiensthöhe spielt dabei wiederum überhaupt keine Rolle ;-)
Für einen weiteren Kindergeldanspruch der Eltern über die Übergangszeit hinaus solltest du eine dieser 4 Voraussetzungen erfüllen:
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55