Kindergeld bei 30h/Woche?

Mungukun  09.12.2021, 09:45

Wie alt bist du? Hast du bereits eine Erstausbildung abgeschlossen?

Misha317 
Beitragsersteller
 09.12.2021, 09:49

Ich bin 19 und nein habe ich noch nicht

2 Antworten

Nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG greift die Nichtberücksichtigung bei Erwerbstätigkeit nur, wenn du bereits eine Erstausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hättest. Da das bei dir nicht der Fall ist, findet Satz 2 keine Anwendung.

Damit ist auch § 32 Abs. 4 S. 3 EStG obsolet, weil dort die 20 Stunden Grenze als Rückausnahme des Satz 2 geregelt ist.

Meines Erachtens müsste dir damit auch Kindergeld zustehen, wenn du 30 Stunden arbeiten würdest. Allerdings müsste die Übergangszeit ja auch nicht mehr lange dauern, da diese ja höchstens 4 Monate beträgt, § 32 Abs. 4 S. 1 Bst. b) EStG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Einkommensgrenze für den Kindergeldanspruch wurde bereits vor 10 Jahren ganz abgeschafft ;-)

Nur bei einer Zweitausbildung bzw. einem Zweitstudium ist die 20 Wochenstundengrenze zu beachten; die Verdiensthöhe spielt dabei wiederum überhaupt keine Rolle ;-)

Für einen weiteren Kindergeldanspruch der Eltern über die Übergangszeit hinaus solltest du eine dieser 4 Voraussetzungen erfüllen:

Bild zum Beitrag

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
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