Volljährig - Schulpflicht erfüllt aber schwerbehindert, gibt's noch Kindergeld?
Unser Sohn wird im laufenden Schuljahr 18, hat im Sommer 12 Schuljahre hinter sich und somit die Schulpflicht erfüllt (NRW).
Er ist zu 100 % schwerbehindert (Körperbehinderung) und würde gerne erst mal "ausruhen" und nichts tun.
Soweit ich weiß, wird bei behinderten Kindern bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld gezahlt. Aber wie wäre das in dem oben geschilderten Fall? Gibt es das dann auch, oder muss er sich arbeitssuchend melden? Was wäre, wenn er in eine Werkstätte für Menschen mit Behinderungen ginge?
4 Antworten
Soweit ich weiß, wird bei behinderten Kindern bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld gezahlt...
Da bist du leider falsch informiert - laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse wird Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt wird bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ab Seite 20 unter dem Punkt:
4.6 Kinder mit Behinderung
Unabhängig von den unter Nr. 4.5 erläuterten Anspruchsvoraussetzungen wird für ein über 18 Jahre altes Kind Kindergeld gezahlt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Das ist der Fall, wenn das Kind mit seinen eigenen Mitteln seinen notwendigen Lebensbedarf nicht decken kann. Die Behinderung des Kindes muss vor der Vollendung des 25.Lebensjahres eingetreten sein.
usw.
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Für Kinder mit Behinderung wird Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus ohne altersmäßige Begrenzung gezahlt.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Ja danke. Da hast du recht.
Frag bei der Kindergeldkasse nach! Wenn denen der Behindertenausweis reicht, dann bekommst Du weiterhin Kindergeld. Wenn nicht, wirst Du auf das Kindergeld verzichten müssen. Aber eine Ruhezeit würde ich auch gönnen.
Denke schon dass sowas geht. Denk mal an die Vielen Abiturienten, die 1 Jahr Auszeit machen, die bekommen ja auch Kindergeld. Warum sollte dein Sohn also keines bekommen? Er könnte sich ja eine Lehrstelle für das Jahr darauf suchen und diese beim Kindergeldantrag mit angeben, dann sollte es eigentlich keine Probleme beim Kindergeld geben.