Gartenhaus tlw. außerhalb Baufenster: Befreiung notwendig?
In unserem Bebauungsplan sind Nebenanlagen bis 15m^3 außerhalb des Baufensters erlaubt. Wir planen ein Gartenhaus, das 26m^3 hat und tlw. außerhalb des Baufensters stehen soll. Der Teil außerhalb hat weniger als 15m^3.
Genügen wir somit den Vorgaben im Bebauungsplan oder ist eine Befreiung notwendig?
2 Antworten
Dafür werden Ihr vermutlich keine Genehmigung / Befreiung erhalten. Und maßgeblich ist die Größe des gesamten Gebäudes und nicht nur des Teils, das außerhalb der Baugrenzen liegt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist notwendig.
Um welches Bundesland geht es denn?
Im Grundsatz heisst das Baufenster auch nicht Baufenster, sondern der freizuhaltende Bereich liegt dann ausserhalb der Bebauungsgrenze. Und, wie der Name schon sagt, kein Teil einer baulichen Anlage darf über die Bebauungsgrenze hinweg reichen.
Dazu gibt es im übrigen auch jede Menge Rechtsprechung...
Das steht im BauGB und der BauNVO und nicht in der LBO.
danke für die Antwort. Haben Sie noch die passende Erklärung dazu (LBO)?