Gartenhaus tlw. außerhalb Baufenster: Befreiung notwendig?

2 Antworten

Dafür werden Ihr vermutlich keine Genehmigung / Befreiung erhalten. Und maßgeblich ist die Größe des gesamten Gebäudes und nicht nur des Teils, das außerhalb der Baugrenzen liegt.

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist notwendig.

wsc2le 
Beitragsersteller
 30.09.2013, 19:58

danke für die Antwort. Haben Sie noch die passende Erklärung dazu (LBO)?

WetWilly  01.10.2013, 13:41
@wsc2le

Um welches Bundesland geht es denn?

Im Grundsatz heisst das Baufenster auch nicht Baufenster, sondern der freizuhaltende Bereich liegt dann ausserhalb der Bebauungsgrenze. Und, wie der Name schon sagt, kein Teil einer baulichen Anlage darf über die Bebauungsgrenze hinweg reichen.

Dazu gibt es im übrigen auch jede Menge Rechtsprechung...

Seehausen  01.10.2013, 19:20
@wsc2le

Das steht im BauGB und der BauNVO und nicht in der LBO.