In eine 2 Zimmerwohnong wieviele Personen dürfen angemeldet sein?
Wohnung 68qm
8 Antworten
Man sagt so, das 8-10 m² für eine Person reichen.
Also wären hier 6 Personen im Rahmen und es würde rechtlich keine Überbelegung vorliegen.
Die Frage ist dann halt noch ob das nahe Verwandte sind oder nicht. Ggf. muss man den Vermieter um Zustimmung bitten.
Je erw. P. rechnet man 10m², je Kind 6 m² WF - Bedarf. Nun rechne selbst.
Mit der Anmeldung hat das nichts zu tun, dem EMA ist das egal.
Der Vermieter hat hier das Sagen, was er zulässt.
2 ZIMMER, also ich ich gehe von 2 Personen max. 3 Pers.(Kind) aus. Die Antworten 6 oder mehr ist absurd. Keiner schläft doch im Flur oder neben dem Abfalleimer in der Küche. Kein Vermieter würde das erlauben. 3 ist auch schon heikel. Einem Kind muss ein besonderer Bereich gewährt werden. Dauerhaft mit im Schlafzimmer geht nicht. Es sei denn die Eltern begnügen sich mit dem Wohnzimmer zum Schlafen und der kleine Racker hat das Schlafzimmer fuer sich. 68 qm ist nicht viel.
Der Kommentar ist ohne Rechtsgrundlage
So viele einziehen und von denen der Vermieter weis.
Als Faustregel gilt, dass jeder Person mindestens 10m² zur Verfügung stehen müssen. Theoretisch könnten also 6 Personen dort wohnen/gemeldet sein.
Kommt darauf an. Bei einem Einzug von Verwandten ersten Grades muss man den Vermieter nicht um Zustimmung bitten.
Nö. Wenn die z.B. Kinder bekommen wie die Hasen, kann der Vermieter nix machen.
Man muss bei Einzug klare Angaben zur MOMENTANEN Personenzahl machen - sind das dem Vermieter zu viele muss er nicht vermieten. Ich vermiete vertraglich nicht an 4 Leute und muss dem Einzug von 6 Leuten dulden.
Kinder die nach Einzug geboren werden sind selbstverständlich zu akzeptieren, steht im Vertrag nur 1 erwachsene Person ist bei nachträglichen Einzug der Vermieter zu informieren.
Ja, und? Beantwortet nicht die Frage.
Es dürfen so viele dort gemeldet sein, wie dort tatsächlich wohnen.
Wobei dann eine Kündigung von Seiten des Vermieters möglich ist.
Kann. Ist aber kein Muss.
Wenn der Vermieter dies akzeptiert, ist eine Diskussion doch gar nicht nötig.
Wenn das in München ist und die Mieter 5 Kinder bekommen haben, dann kann er sie nicht vor die Tür setzen.
Das gilt für jede Großstadt mit Wohnungsnot.
Sicher- das aber entscheidet trotzdem vordergründig (vor Vertragsunterzeichnung) der Vermieter.
Passt mir die Anzahl nicht vergebe ich die Wohnung anderweitig.
Im BGB ist die Anzahl der Mitbewohner nicht geregelt.
Und das hier wäre ein Härtefall.
Aber im Mietvertrag und im BGB sind die Kündigungsmöglichkeiten geregelt.
Weshalb sollte es ein Härtefall sein, selbst in München kann man von einer Familie erwarten, dass sie ins Umland, das mit der Straßenbahn erreichbar ist umzieht. (also keine Wohnungsnot). Und da gibt es noch viele Wohnungen die man mieten kann, und diese sind sogar preiswerter als in München selbst
Die 10 qm Faustregel, bezieht sich aber nicht auf den Flur, Küche, Bad, WC, Balkon, Wintergarten. Also solltest du hier Abstriche machen.
Aber auch nur mit Zustimmung des Vermieters.