Meine Ex-Freundin will Kaution zurück
Vor 7 Monaten sind meine Ex-Freundin und ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen( wir standen beide im Mietvertrag). sie hatte per Bank die Kaution ausgelegt, die ich ihr aber im Laufe der Bez. in Bar zur hälfte wieder gegeben habe. Ich war bei der Schlüsselübergabe nicht dabei und jetzt nach 7monaten bekommt sie 400 Euro weniger kaution zurück. Jetzt droht sie mit dem Anwalt weil sie die hälfte von mir haben will. KANN SIE DAS ?
9 Antworten
Warum werden von der Kaution 400 Euro abgezogen ? Wenn Deine Ex nach Deinem Auszug etwas in der Wohnung etwas beschädigt hat, was zu dem Abzug führte, dann ist das ihr Verschulden. Ist der Abzug auf eine Schaden aus Eurer gemeinsamen Zeit zurückzuführen, dann stehst Du mit der Hälfte der Zahlung in der Pflicht. Setze Du Dich mit dem Vermieter in Verbindung. Dann erfährst Du warum es diesen Abzug gab. Einen Anwalt kann man immer einschalten. Aber das bedeutet noch lange nicht, dass man dann das Recht für sich gepachtet hat.
Im Zweifelsfall hat die Ex Anspruch, denn ein Barausgleich scheint nicht beweisbar zu sein.
Aber der VM darf nicht einfach Kaution einbehalten. Der darf nur mit Rechnungen gegenrechnen.
Da wäre erst mal zu klären warum sie 400 € weniger zurück bekommen hat.
Dafür gibt es 4 Möglichkeiten.
- An der Wohnung ist ein Schaden entstanden den Ihr verschuldet habt und der VM hat dies mit der Kaution verrechnet.
- Es bestanden noch offene Forderungen aus dem Mietverhältnis. Z. B. nicht oder nur teilweise gezahlte Miete oder Nachzahlung aus einer BK-Abrechnung. Auch das darf der VM mit der Kaution verrechnen.
- Es ist noch eine BK-Abrechnung zu erstellen wo eine Nachzahlung zu erwarten ist. Dafür darf der VM bis 4 monatliche Vorauszahlungen einbehalten bis die Abrechnung erstellt ist.
- Oder 1 - 3
Bei allen genannten Punkten seid Ihr beide haftbar.
Die Punkte sind unerheblich!
Sie hätte ihm Gelegenheit geben müssen, sich mit dem Einbehalt der anteiligen Kaution einverstanden zu erklären, da dies nicht geschehen ist und sie ihm das Rechtsmittel des Widerspruchs schuldhaft vorenthalten hat, kann er der Klage der Klage gelassen entgegen sehen.
Sie KANN , da beide im Mietvertrag standen! Dann gilt bei Euch auch 50 / 50 unter dem Motto Mitgehangen , Mitgefangen !
Sie hätte ihm Gelegenheit geben müssen, sich mit dem Einbehalt der anteiligen Kaution einverstanden zu erklären, da dies nicht geschehen ist und sie ihm das Rechtsmittel des Widerspruchs schuldhaft vorenthalten hat, kann er der Klage der Klage gelassen entgegen sehen.
Ich habe - leider wie so oft - wieder mal nur die Hälfte verstanden. Du hast ihr die Hälfte der von ihr bezahlten Kaution gegeben? Damit habt ihr euch die Kaution geteilt. Zurückbekommen hat aber nur sie die Kaution (abzüglich der 400 €)? Damit müsste sie doch dir die Hälfte der zurück erhaltenen Kaution abtreten, also du müsstest noch was von ihr bekommen, nicht sie von dir. Habe ich das richtig verstanden? Wenn ja, womit begründet sie ihren Anspruch? Verneint sie, dass du ihr die Hälfte der Kaution gegeben hast?