Muss eine Kaution bar bezahlt werden?

7 Antworten

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Nein, meistens wird die nach Unterschrift des Vertrags überwiesen.

In Bar würde ich eine Quittung verlangen.

ser999 
Beitragsersteller
 01.01.2021, 16:44

Und kann ich dem Vermieter die Kaution auch bar zahlen?

ichselbstbins  01.01.2021, 16:45
@ser999

Ja, wenn er einverstanden ist und Du das Geld gerade so hast.

Er kann leider auch auf eine Überweisung drängen.

ser999 
Beitragsersteller
 01.01.2021, 16:45
@ichselbstbins

Ok, super. Danke.

ichselbstbins  01.01.2021, 16:46
@ser999

Bitteschön.

albatros  02.01.2021, 01:43
@ser999

Klar, wenn der einverstanden ist.

Gerhart  01.01.2021, 17:23

Die Kaution wird mit Mietbeginn zu übergeben sein!

Mit Mietbeginn ist die 1. von 3 gleichgroßen Raten der Kaution treuhänderisch an den Vermieter zu übergeben. Um zu sichern, dass der Vermieter wie gesetzlich vorgeschrieben die Kaution auf einem Konto aufbewahrt, das vom Vermögen des Vermieters getrennt ist, ist es möglich die Kaution auf eine anzulegendes Kautionssparbuch deiner Bank bar einzuzahlen und das Kautionssparbuch an den Vermieter gegen Quittung auszuhändigen. Die weiteren Raten kannst du dann jeweils zum Monatsersten einzahlen/überweisen.

Der Vermieter kann ohne deine Genehmigung vom Konto nichts abheben.

bwhoch2  01.01.2021, 18:36

Mieter, die Deinem Rat entsprechend verfahren, würde ich gar nicht nehmen.

Die Kaution ist an mich zu überweisen und ich lege sie getrennt von meinem Vermögen an. Jederzeit habe ich Zugriff auf das Kautionskonto, werde aber auf Wunsch während der Mietzeit dem Mieter jederzeit nachweisen, dass seine Kaution und wie diese vollständig angelegt ist.

Eine Kaution, auf die ich ohne Genehmigung des Mieters keinen Zugriff habe, ist keine Kaution und würde ich niemals akzeptieren.

Gerhart  01.01.2021, 22:44
@bwhoch2

Ist der Mietvertrag unterschrieben und wirksam, kann der Mieter so verfahren und das ist auich rechtens so. Du kannst es nur verhindern, wenn du dir Kaution vor Vertragsabschluss geben lässt aber das wäre dann nicht dem Gesetz entsprechend.

bwhoch2  02.01.2021, 21:44
@Gerhart

Es steht im Mietvertrag, wie die Kaution zu leisten ist. In bar oder per Überweisung, nicht aber in Form eines Sparbuchs. Wer das nicht akzeptiert, bekommt keine Unterschrift unter den Vertrag. Im Gesetz steht nicht, dass dem Mieter freie Wahl überlassen sein muss, auf welche Weise die Kaution gestellt wird.

Die bargeldlose Entrichung der Kaution ist heutzutage eher die Regel. Aber letztendlich kommt es darauf an, auf welchen Zahlungsweg man sich mit seinem Vermieter einigen kann.

Das ist absolut wurscht, bloß bei Barzahlung würde ich auf einer Quittung bestehen.

Kaution wird immer auf ein Sonderkonto überwiesen/umgebucht.

Stadewaeldchen  01.01.2021, 17:17

Da muss sich aber der Vermieter drum kümmern.

Wicht678  01.01.2021, 19:45
@Stadewaeldchen

Kann, muss aber nicht. Es kann durchaus auch der Mieter sich darum kümmern. Er muss das Sparbuch dann bei seinem Vermieter abgeben.

Wicht678  01.01.2021, 21:07
@Stadewaeldchen

Arbeite in einer Bank und wir machen es sowohl für den Vermieter und auch Mieter.

Stadewaeldchen  01.01.2021, 21:11
@Wicht678

Ja, kann ja sein, aber wenn der Mieter das Kautionskonto eröffnet muss das vorher gesondert vereinbart werden. Ohne Vereinbarung gilt: Vermieters Job.

Wicht678  01.01.2021, 21:54
@Stadewaeldchen

Klar muss es mit dem Vermieter besprochen werden. Aber es werden sehr oft Kautionskonten auf den Namen der Mieter gemacht. Hat auch den Vorteil, dass die Zinsen dafür dem Mieter gutgeschrieben werden.

Stadewaeldchen  01.01.2021, 21:59
@Wicht678
Hat auch den Vorteil, dass die Zinsen dafür dem Mieter gutgeschrieben werden.

Die Zinsen stehen dem Mieter so oder so zu,

Wicht678  01.01.2021, 22:58
@Stadewaeldchen

ja, aber wenn es auf den Namen des Mieters angelegt wird, dann kann er einen Freistellungsauftrag stellen und das geht nicht, wenn es auf den Namen des Mieters angelegt ist.