Kann ich die Anzahlung zurück bekommen wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete?
Hallo,
Wollte 3 Kleider schneidern lassen und habe schon der Dame 50% Anzahlung überwiesen. (Welche echt nicht günstig waren..)
Nun findet aber die Hochzeit nicht statt weil sich meine Schwester getrennt hat.
Nun zu meiner eigentlichen Frage..
Habe ich Anspruch meine Anzahlung zurück zu erstatten?
Die Anfertigung für die Kleider hat noch nicht begonnen)
7 Antworten
Nein. Die Schneiderin hat es doch nicht zu vertreten, dass die Hochzeit nicht stattfindet. Verträge sind einzuhalten.
Ein Motivirrtum ist auch kein Anfechtungsgrund. Ein Widerrufsrecht besteht nicht (da individuelle Anfertigung).
nein.
wie überall: du kriegst dein geld für maßanfertigungen nicht zurück. das gilt für kleider genauso wie für maßgefertigte möbel.
eigentlich hat die schneiderin sogar anspruch auf die volle bezahlung.
ok, aber eventuell hat sie schon ein termin für dich frei gehalten, material bestellt, bei bedarf sogar eine helferin eingestellt ... das weisst du alles nicht, und das kostet sie alles geld und zeit. die zeit, die sie sich auch bezahlen lassen muss, um zu "überleben".
gesetzlich wie gesagt: sie hat anrpuch auf volle bezahlung.
schlau wäre es sie mal anzurufen und die sache so shcnel les geht zu klären
Lieben Dank für deine hilfreiche Antwort, du hast leider Recht.
So hab ich das ganze nicht gesehen :)
Habe ich Anspruch meine Anzahlung zurück zu erstatten?
Die Anfertigung für die Kleider hat noch nicht begonnen)
Das kommt darauf an: Hat die Schneiderin noch kein Material bestellt oder kann es anderweitig verwenden und keine anderen lukrativen Aufträge abgelehnt, um für deinen größeren Auftrag rechtzeitig fertig zu sein, mag man sich hier auf Auflösung des Vertrages einigen.
Einen Rechtsanspruch darauf hast du nicht, im Gegenteil, du musst andernfalls euren verbindlichen Vertrg einhalten, meint, den restllichen Kaufpreis bezahlen und die Kleider abnehmen.
Im günstigsten Fall schuldet sie dir allerdings kein Rückzahlung, sondern darf sich auf einen Waren- oder Dienstleistungsgutschein mit Ablauffrist beschränken.
G imager761
Ein Rücktritt vom Vertrag kommt hier nicht in Betracht. In diesem Fall gibt es kein Rücktrittsrecht.
Du kannst nur versuchen, zu retten, was noch zu retten ist. Suche den Kontakt zur Schneiderin und biete den Ersatz der bereits aufgelaufenen Kosten zuzüglich einem Betrag für die Vertragsauflösung an.
Eine andere Möglichkeit zur Schadensbegrenzung sehe ich nicht. Du bist gut beraten, dich mit der Schneiderin zu einigen.
Das kommt auf den Kaufvertrag und die Geschäftsbedingungen der Schneiderei an. Nur weil sie mit der Arbeit noch nicht begonnen haben heisst das nicht, dass denen auch noch keine Kosten entstanden sind. (Planung, Materialeinkauf etc...) Ganz ohne was zu zahlen kommst Du da sicher nicht raus.
Hab vergessen zu erwähnen dass sie noch garnicht angefangen hat mit den Kleidern :)