Kann ich die Anzahlung meines Hochzeitskleides zurück bekommen?
Hallo zusammen ,
ich habe am 20.10.18 eine Anzahlung für ein Hochzeitskleid von 420€ gemacht da jetzt aber die Hochzeit annulliert wurde und auch beim Standesamt einiges schief gelaufen ist , versuche ich jetzt die Anzahlung zurück zu bekommen . Ich bin schon mit meinem Anwalt in Kontakt weil das Standesamt mit meinen Unterlagen etc. Mist gebaut hat. Ich habe ihm anbei meine angezahlte Quittung für das Kleid gezeigt und mit dem brautmodegeschäft Kontakt auf genommen. Aus Kulanz würden sie alles zurück nehmen ( Kleid ist unverändert im Laden ) aber meine Anzahlung in voller Höhe behalten . Mein Anwalt hatte mich drauf aufmerksam gemacht das dies nicht rechtens ist und ich zumindest einen Teil zurück bekommen müsste . Ich solle dem Geschäft nochmals um Rückerstattung bitten und eine Frist setzen , sollte dies nichts bringen sollte ich mir einen neuen beihilfeschein beim Landgericht holen und er würde dies für mich klären ( 2 mal hatte er schon gegen sie geklagt ) dies tat ich jetzt mit der darauf folgenden Antwort vom Geschäft das sie mir jetzt eine Frist bis zum 15.4 setzen den Restbetrag von 498 € zu zahlen. Morgen werde ich natürlich schnellstmöglich versuchen einen Termin beim Anwalt zu machen aber könnte mir da vorab vielleicht jemand weiter helfen . Es wurde kein Kaufvertrag gemacht . Lg
7 Antworten
Wenn Hannover 96 aus der Bundesliga absteigt, erhalten die Fans bestimmt ihr Geld für das Trikot zurück. Die haben ja auch nur den Kassenbeleg und keinen schriftlichen Kaufvertrag.
Meines Erachtens ist man mit der Anzahlung einen Kaufvertrag eingegangen. Im Stationären Handel gibt es kein Rückgaberecht.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__337.html
Hier ist es ja aber so, dass der Verkäufer durchaus "liefern" kann und will...
Na ja... wenn du bei Penny einen Yoghurt kaufst, dann unterschreibst du ja auch keinen Kaufvertrag. Allerdings hast du durch die Anzahlung ja kund getan zu kaufen... Aber dein Anwalt hat studiert, da bleibt zu hoffen, dass er weiß was er tut.
Ich habe eine kleine Zwischenfrage: Wieso kannst Du beim Gericht Beratungshilfe erhalten, wenn Du Dir ein Brautkleid für über 900,-- € leisten kannst?
Weil es vor ein paar Monaten noch anders aussah als jetzt und ich jetzt allein ,schwanger und mit einem 4 jährigen Kind alleine da stehe und nur noch auf geringfügig arbeiten kann. Es ist im Moment ziemlich viel Chaos und durcheinander . Und es kann sich auch alles von heute auf morgen ändern
Ach so, da erklärt natürlich alles.
Heidi Klum war auch schon mal in der Situation.
Der Sinn einer Anzahlung ist eine Absicherung für das Geschäft – falls der Kunde das Kleid doch nicht will dann können sie mit der Anzahlung wenigstens die Kosten/den Aufwand decken. Wenn du das Brautkleid schon im Oktober gekauft hast, dann wurde es evt schon produziert, Änderungen vorgenommen etc . selbst wenn nicht: das Kleid konnte wegen dir nicht anderwärtig verkauft werden. Sie haben also einen entgangenen Gewinn. Es sind also defintiv schon Kosten entstanden. Glaube kaum dass du einfach so die Bestellung stornieren kannst und das Geld auch noch zurück bekommst.
Der Grund für die Stornierung wird dem Geschäft egal sein. Bei einem guten Grund zeigen die evt noch Mitleid (z.b. Verlobter gestorben) und geben das Geld raus. Aber wenn es Probleme beim Standesamt gibt, dann verschiebt sich die Hochzeit ja maximal und wird deswegen nicht komplett stoniert. Man braucht also das Kleid eh, aber halt später
Und es wurde kein Kaufvertrag gemacht? Also du hast keinen Beleg bekommen dass du eine Anzahlung gemacht hast? Dann wird es aber auch schwierig sein das zurück zu fordern….
Es wurde kein Kaufvertrag gemacht
Das glaube ich nicht, Tim [tm].
Jeder, der nicht völlig mit der Muffe gepufft ist, wird den Umstand, dass eine Anzahlung geleistet wurde, nur so interpretieren können, dass eben sehr wohl ein Kaufvertrag geschlossen wurde.
Und aus deiner Schilderung lässt sich kein Umstand erkennen, der dich dazu berechtigen würde, von dem Geschäft zurückzutreten. Der Laden hat dir dazu kulanterweise ein Angebot unterbreitet, aber das wolltest du ja nicht.
Herzlichen Glückwunsch zum Brautkleid.
Ich habe aber keinen Kaufvertrag abgeschlossen und nichts unterschrieben lediglich nur die Quittung