Anzahlung zurückfordern von Hochzeit Fotograf
Hallo,
Meine Frau und ich haben für unsere Hochzeit einen Selbständigen Fotografen beauftragt. Wir haben mit dem Fotografen am Telefon über die Preise besprochen und eine Anzahlung in Hohe von 500€ Überwiesen, und der Rest betrag sollte nach der Hochzeit bezahlt werden. Wir haben berreits immer noch kein Vertrag von dem Fotograf bekommen , und jetzt will er von uns noch extra 400€ für die Reise kosten und für die Unterkunft. Weil es zu teuer wird für uns wollen wir es nicht mehr und möchten gerne wieder unsere Anzahlung das was wir Überwiesen haben zurück. Haben wir Gesetzlich einen Chance? Hab kein Vertrag bekommen nur das Überwiesen was der Fotograf von uns wollte
Mfg
4 Antworten
Ich bin selber Hochzeitsfotograf, wie schon gesagt worden ist, eine mündliche absprache wird juristisch auch als Vertrag angesehen. Laut dem UWG , den Unlautereren Wettbewerbs Gesetz darf er aber nicht einfach später noch extra Kosten hinzufügen. Und bevor der Fotograf anspruch auf das Geld hat wenn ihr den Auftrag nicht annimmt, muss er es ausdrücklich als AGB im Hochzeitsvertrag genannt haben den er euch vor dem erteilten Autrag geben muss. Also, grüße von einem Kollegen und höfflich absagen und das Geld zurückfordern.
Ein Vertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden, nur ist es dann oft Aussage gegen Aussage. Aber wenn es zum Streifall kommen sollte, verwende deine Kontoauszüge als Beweisstücke!
Wir haben mit dem Fotografen am Telefon über die Preise besprochen und eine Anzahlung in Hohe von 500€ Überwiesen,
ist bereits ein rechtlich gültiger Vertrag, die Anzahlung sagt aus, dass da noch was kommt.
Der Vertrag ist bereits zustande gekommen, wenn auch nur mündlich. Dass der Fotograf von weiter weg wohnt sollte euch bekannt gewesen sein. Das fällt unter Spesen. Er zahlt die Kosten doch nicht aus seiner eigenen Tasche!
Mündlich war es abgeschlossen das 900€ insgesamt bezahlt werden müsste . Hätte sie mir Vertrag zugeschickt was nicht der Fall war, und ich es auch Unterschrieben hätte würde ich auch nichts dagegen Widersprechen. .
Mündlich war es abgeschlossen und hat rechtlichen Bestand, untermauert wird es durch die Anzahlung. Es bedarf keiner Schriftform mehr. Ihr habt blauäugig und blind vertraut.
Verträge müssen nicht zwingend schriftlich sein.
Die Überweisung der Anzahlung kann schon als Zustimmung/ Zustandekommen zum Vertrag angesehen werden.
Schon mal mit dem Fotografen gesprochen?
Ja die weigert sich und meint das sie selber nicht wusste das die Reise kosten so Hoch sind und verlangt noch von mir das wir ihre Unterkunft bezahlen, das Problem ist das hat sie uns nicht von Anfang an gesagt ...
Aber trotzdem sollte sie ja uns einen Schriftlichen Vertrag Per Post zu schicken die immer noch nicht zu Stande kam