Kann man vom mündlichen Kaufvertrag zurück treten?
Ich habe vor einiger Zeit ein Brautkleid zurück legen lassen und jeden Monat einen gewissen Betrag bezahlt. Jetzt möchte ich zurücktreten, da ich das Kleid nicht mehr möchte. Die Verkäuferin sagte zu mir am Anfang, dass es nur genommen werden muss wenn es schon geändert wurde. Jedoch ist das noch nicht passiert. Kann sie trotzdem den gesamten Betrag von mir verlangen?
4 Antworten
Hi, das ist ja ein Fall nach Schule.
1) Es ist ein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen. Dabei ist irrelevant, ob es sich dabei um einen mdl. oder schriftlichen Vertrag handelt, da Kaufverträge über Brautkleider keine Schriftform erfordern.
Ein Kaufvertrag besteht hier aus drei Willenserklärungen: Die eine ist deine. Du äußerst, dass du ein Kleid kaufen willst.
Die andere Willenserklärung ist die des Verkäufers, der sich mit deinem Kauf einverstanden erklärt und dir einen Preis nennt. Die dritte ist ebenfalls deine. Du akzeptierst das Angebot. Kaufvertrag zustandegekommen.
Aber:
Jetzt erweitert sich der Kaufvertrag um ein Rücktrittsrecht, das dir die Verkäuferin einräumt:
2) Die Verkäuferin hat dir zugesichert, dass du das Kleid bis zur Änderung nicht nehmen musst. Daran muss sie sich nach dem Grundsatz „Pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) (um meinen Vorredner zu zitieren) halten. Allerdings müsstest du in diesem Fall beweisen, dass die Verkäuferin zugesichert hat, dass du vom Kaufvertrag zurücktreten darfst, solange das Kleid nicht geändert wurde.
Jetzt ist interessant, was nach dem Zustandekommen des KVs passiert ist.
-Du hast Raten bezahlt (und demnach kein Kleid „zurücklegen lassen“, sondern ein Kleid gekauft). Du hast also ein sogenanntes „Anwartschaftsrecht“ erworben (Vorstufe von Eigentum und damit Besitzrecht)
-Die Verkäuferin hat noch nichts gemacht, außer (!) das Kleid aus dem allgemeinen Verkauf genommen. Dadurch ist der Verkäuferin insofern ein Schaden entstanden, als dass sie es ja u.U. hätte veräußern können, wenn es in der Auslage gewesen wäre.
Gemäß dem Grundsatz von Treu und Glauben darf der Verkäuferin kein Schaden durch deinen Rücktritt entstehen, den sie nicht selber verschuldet hat. Das ist in diesem Falle auch geschehen, da sie das Kleid genauso jemand anderem hätte verkaufen können.
Allerdings besagt der Grundsatz von Treu und Glauben auch, dass du dich auf das Wort der Verkäuferin verlassen können musst.
Solange du also beweisen kannst, dass man dir gesagt hat, dass du das Kleid bis zur Änderung nicht nehmen musst, kannst du dein Geld zurückverlangen.
Solltest du das nicht beweisen können, musst du zahlen und das Kleid nehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Appledev
Stud.Jur
Vielen Dank. Ich habe meine Mama und eine Freundin, die diese Aussage bezeugen können. Mir geht es ja nicht so wirklich ums Geld sondern ich möchte das Kleid nicht weiter bezahlen wenn ich es eh nicht mehr will.
Es besteht durch deine Zahlung nicht nur ein mündlicher Kaufvertrag, sondern auch durch schlüssiges Handeln. Der Kaufvertrag ist bindend. Alles andere ist Kulanz des Händlers.
...das war aber eine kurze romanze .
Ein mündlicher Kaufvertrag ist genauso wirksam wie ein schriftlicher....und er ist genauso einzuhalten. Es ist reine Kulanz, wenn der Laden dich aus dem Vertrag entlässt
Pacta sunt servanda.