Autohändler hat mich Gewerbevertrag unterschreiben lassen, obwohl ich Privat bin - was nun?
Hallo,
mir ist gerade (ja im Ernst, und mir ist das wirklich sehr peinlich, dabei habe ich einige Passagen (leider nur einige) noch mal erneut gelesen!!) aufgefallen, dass im Kaufvertrag "für Unternehmer" drinsteht (habe mich zugegebenermaßen zuerst gewundert, aber nichts weiter gesagt, weil ich dachte, dass
unter dem Punkt Beruf/Gewerbe im Kaufvertrag bei mir "EDV" drinsteht und sich das auch auf das Unternehmen selbst (also auf das Autohaus) beziehen kann. Ich weiß ehrlich nicht, wie ich zu dem Zeitpunkt darauf gekommen bin... Das Auto habe ich jetzt 9 Tage. Den Vertrag aber schon vor 16T unterschrieben.
Mir ist das jetzt erst aufgefallen, weil das Auto nicht anspringt und ich es abschleppen lassen werde (bin z.G. ACV-Mitglied), aber das ist jetzt nicht das Thema.
Als er mir den Vertrag hingehalten hat und ich ihn unterschreiben sollte, kam mir erst nichts komisch vor, nur dass er die ersten beiden seiten direkt überblätterte (auf der zweiten Seite steht nämlich, dass das der Kaufvertrag für Unternehmer ist). Und ich war so blöd und habe ihm in der ausgeschlossenen Sachmängelhaftung unterschrieben, dass ich "nach eigenen Angaben" (wenn euch das weiterhilft: bin gerade selbst erst mit der Schule fertiggeworden) Unternehmer bin, obwohl das ja nicht stimmt.
Wurde ich jetzt so richtig übers Ohr gehauen und bleibe auf dem Schaden sitzen? Oder sollte ich einen Anwalt hinzuziehen bzw. ist diese Klausel unwirksam?
Oder lohnt sich nicht dagegen anzugehen, weil ich ja selbst den Vertrag hätte durchlesen müssen und ich etwas unterschrieben habe, bei dem ich etwas zugesagt habe, was absolut nicht stimmmt?
Des Weiteren wurde bei dem Kaufvertrag eine Tackerklammer entfernt und der Vertrag erneut zusammengetackert. Offenbar hat er erste Seite an das Ende geheftet. Somit steht hinten "Seite 1/1" und vorne "Seite 1/3". Den Kaufvertrag habe ich erst bei Übergabe des Fahrzeugs erhalten, also ca. 9 Tage später.
der verkäufer hat am anfang gesagt, dass es "keine gewährleistung bei den preisen" geben würde
ein kumpel von mir meinte im nachhinein, das sei direkt geklärt , wenn ich nen anwalt einschalten würde. ABER: da wusste ich nicht, dass er sowas ausgeschlossen hat (gegenüber mir, privat).. deshalb hab ich mir dabei nichts gedacht. auch, weil ich Ersteres in Foren gelesen habe.
also wurde ich jetzt hart übers ohr gehauen und muss das lehrgeld zahlen?
- Zu dem Zeitpunkt war ich bereits Arbeitnehmer gewesen
- Beim Unterschreiben des Kaufvertrags hat er direkt die ersten beiden Seiten überblättert (ich sah stehend zu). Auf der ersten Seite ist zu sehen, dass da "Kaufvertrag für Unternehmer" steht.
- Im kaufvertrag steht unter "Firma" Mein Nachname und Vorname nicht getrennt durch Kommata.
- Der Händler hat irgendeine USt-ID & Steuernummer (2. stimmt nicht überein) bei mir eingetragen. Allerdings existiert diese, nur weiß ich nicht, zu welchem Unternehmen sie gehört.
7 Antworten
Ist jetzt leider etwas spät. Aber Du könntest den Vertrag jetzt gerade noch anfechten.
Anfechtungen sollten immer zeitnah sein, aber aufgrund der Feiertage könnte das noch klappen.
Gönn Dir einfach die paar Taler auf Plattformen wie https://www.frag-einen-anwalt.de/
Die sind meistens niicht schlecht.
ERGÄNZUNG: habe vorhin bei irgendeinem Autohändler angerufen, welcher mir gesagt hat, dass ein unbedingt ein Auszug aus dem Handelsregister nötig ist & ein Gewerbeschein vorliegen muss und das illegal für ihn selbst wäre, wenn ich als Privat einen Gewerbekaufvertrag unterschreibe.
Den Vertrag sofort schriftlich stornieren mit der Begründung "Sittenwidrigkeit" und "Irrtum". Die Falschangaben sind nur für seine Hausbank und seine Provision gedacht. Denn er unterschreibt, dass er alle Einkommensnachweise deinerseits geprüft hat. Er wird sich also mit Urkundenfälschung und Falschangaben von Dir rausreden wollen. Da Du unterschrieben hast, wirst Du der Dumme sein, sobald das 14-tägige Widerrufsrecht abgelaufen ist.
Ich hatte schon mal einen Kfz-Kaufvertrag für einen Azubi gesehen. Dort stand die volle Berufsangabe mit einem Einkommen von über 2500 €. Hat der Azubi unterschrieben, weil er das Auto so toll fand, der Händler nur diesen Weg vorschlug, aber am Ende niemals finanzieren konnte. Das Auto wurde später zwangsversteigert.
also das auto habe ich am 26.11 gekauft, und ca ne woche später bekommen. nein, ich habe biem händler vor ort gekauft
Es ist unanständig, wenn Tatsachen in einen Vertrag gestellt werden, die tatsächlich nie geprüft wurden. Ich gehe von einen Kaufvertrag aus mit angeblicher Vorsteuerabzugsberechtigung. Steuerbetrug zu Lasten des Kunden ist sittenwidrig. Der Verkäufer hat angeblich (gefälschte) Berechtigungen gezeigt bekommen. Aussage gegen Aussage gilt dann nicht, wenn der Kunde endgültig unterschrieben hat, also seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist.
Ein beliebter Trick der Verkäufer auch bei Kreditverträgen bei der Hausbank..
Oha. Aus der Nummer kommst Du nicht raus, weil Du nicht beweisenn kannst, dass Du nicht EDV angegeben hast. Du riskierst wegen deiner Unterschrift selbst deinen Hals. Ich wünsche Dir Glück, dass Du das Auto auch in drei Jahren noch finanzieren kannst.
Es ist unanständig, wenn Tatsachen in einen Vertrag gestellt werden, die tatsächlich nie geprüft wurden.
Nein, wenn in einem Kaufvertrag Angaben gemacht werden, müssen diese sicherlich nicht immer geprüft werden, weil der Vertragspartner prima facie darauf vertrauen darf, dass der andere wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat. Wie sollte das denn im Wirtschaftsleben aussehen, wenn der andere Vertragspartner alle Angaben prüfen müsste? Das wäre gar nicht darstellbar. Die Klausel dürfte wie ich oben ausgeführt habe dennoch aus anderem Grunde unwirksam sein.
Ja, ich verstehe. Das gleiche Problem hatte ja der beispielhafte Azubi. Die Hausbank äußerte sich ebenso, dass sie Vertrauen zu den Angaben des Händlers haben muss. Der Erschleicher also der Käufer ist. Deine Ausführung ist absolut richtig, aber es existiert mit Sicherheit kein Gewerbenachweis und meines Wissens benötigt ein Kleinunternehmer so etwas auch nicht zwingend.
wie kann ich denn Kleinunternehmer sein, während ich bereits in einem beschäftigungsverhältnis bin?
Das geht. Du kannst nebenberuflich ein Kleingewerbe beim Gewerbeamt angemeldet haben. Ist natürlich an gewisse Zuverdienstgrenzen gebunden und muss bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Es gibt einige, die nur in einem Beschäftigungsverhältnis sind, um krankenversichert zu sein (z.B. Landwirtschaft).
ERGÄNZUNG: habe vorhin bei irgendeinem Autohändler angerufen, welcher mir gesagt hat, dass ein unbedingt ein Auszug aus dem Handelsregister nötig ist & ein Gewerbeschein vorliegen muss und das illegal für ihn selbst wäre, wenn ich als Privat einen Gewerbekaufvertrag unterschreibe.
Müsste da nicht irgendwo eine Umsatzsteuer-ID hingeschrieben werden, wenn es wirklich ein Vertrag für Unternehmen wäre?
Dem Verkäufer ging es wohl nur darum dir keine Gewährleistung geben zu müssen.
Da könnte man auf google gleich mal schreiben, dass man den Vertrag genau lesen soll bei dem Händler. Nur nicht zu kritisch formulieren, sonst wird dir das noch schlecht ausgelegt.
Ein Schaden direkt hast Du ja noch nicht, nur die Gewährleistung fehlt dir nun. Und ja, ist schon irgendwie betrügerisch wie ich finde. Ich persönlich würde daraus ziehen "Verträge immer lesen". Zur Not auch mal 24 Stunden drüber schlafen bevor man unterschreibt. Mache ich seit eh und je so. Sind die Summen hoch genug, dann unterschreibe ich nicht sofort. Wenn mich mein potentieller Vertragspartner dann drängt, dann gucke ich nochmal ganz, ganz genau hin.
Gruß
der verkäufer hat am anfang gesagt, dass es keine "gewährleistung bei den preisen geben würde"
Tja, leider muss er das, wenn er an privat verkauft.
Dann ist der Vertrag nur so, damit er das umgehen kann. Wäre aber auch nicht legal.
Ich finde es allerdings auch etwas hart, dass Du so "günstiges" Angebot annimmst und ja weißt, dass Du keine Gewährleistung bekommst und das dann doch noch willst.
Gruß
ja, ein kumpel von mir meinte, das sei direkt geklärt , wenn ich nen anwalt einschalten würde. ABER: da wuste ich nicht, dass er sowas ausgeschlossen hat (gegenüber mir, privat).. deshalb hab ich mir dabei nichts gedacht. habe sowas auch in foren gelesen.
ERGÄNZUNG: habe vorhin bei irgendeinem Autohändler angerufen, welcher mir gesagt hat, dass ein unbedingt ein Auszug aus dem Handelsregister nötig ist & ein Gewerbeschein vorliegen muss und das illegal für ihn selbst wäre, wenn ich als Privat einen Gewerbekaufvertrag unterschreibe.
Hätte mich auch sehr gewundert, wenn das möglich wäre.
Meine Fresse, habe mich gerade mal durch deine vergangenen Fragen gelesen. Lass mich raten - es musste unbedingt der Benz mit total echten 193tkm für geschätzte €1.999 sein, ne?
Wie du den anderen Antworten bereits entnehmen kannst, hast Du dich hier leider in ziemlichem Leichtsinn in eine Schrottkarre geritten. An jeder Stelle des Ablaufs hast du dich vom Verkäufer beschwatzen lassen und nachgegeben.
Ich will dich hier nicht niedermachen, ich will dir nur deutlichmachen, wie schnell sowas gehen kann, und daß es hier keinen einfachen Ausweg für Dich mehr gibt... Ich hoffe, die Karre war wirklich nicht so teuer. Du kannst vergessen, hier auf GF.net eine Lösung dafür zu finden, denn Du hast hier ein ziemlich vielschichtiges Problem entwickelt.
Du hast zwei sinnvolle Möglichkeiten: Das ganze als Lehrgeld verbuchen, oder das Geld für eine Erstberatung beim Anwalt hinzulegen - ich setze mal voraus, daß Du keine Rechtsschutzversicherung hast..
nein, es waren fast 4000€ und er hat 145tkm auf der uhr. das auto an sich fährt sehr gut.
Eine solche Klausel dürfte unter der Prämisse, dass es sich um eine AGB handelt, soweit du nicht tatsächlich den Eindruck erweckt hast, als Gewerbetreibender zu handeln und daher als Scheinunternehmer einzuordnen wärst, nach § 309 Nr. 12 lit. b BGB unwirksam sein.
ERGÄNZUNG: habe vorhin bei irgendeinem Autohändler angerufen, welcher mir gesagt hat, dass ein unbedingt ein Auszug aus dem Handelsregister nötig ist & ein Gewerbeschein vorliegen muss und das illegal für ihn selbst wäre, wenn ich als Privat einen Gewerbekaufvertrag unterschreibe.
das ist keine AGB. oben steht "vertrag für unternehmer" und auf einer seite iwo in der mitte steht der text mit der sachängelhaftung. also hab ich pech gehabt
Ich will dich nicht angreifen, aber ob es sich bei der Klausel um eine AGB handelt kann man nur beurteilen, wenn man sich regelmäßig damit beschäftigt. Nur weil bspws. die Klausel nicht mit „AGB“ überschrieben ist, heißt das nicht, dass es keine AGB ist. Das muss man im Gesamtkontext sehen. Ich nehme an, dass es vorformuliert wurde und nicht weiter darüber gesprochen worden ist oder?
so sieht es aus. das ist aber kein standard-vertrag.
Dann wird es sich wahrscheinlich um AGB handeln. Was soll ein Standard Vertrag sein? Hol dir einen Anwalt.
ergänzung: ist doch kein standard-vertrag.
Eins nach dem anderen:
Was soll stornieren in diesem Zusammenhang bedeuten? Darüber hinaus ist es mehr als gewagt, anzunehmen, dass eine solche Klausel gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Das dürfte bereits nicht greifen.
Irrtum über was? Die relevanten Irrtümer sind in §§ 119,120 BGB abschließend geregelt.
Wo hat der Fragesteller eine Urkunde gefälscht. Urkundenfälschung garantiert nicht die Richtigkeit einer Urkunde, sondern nur deren Ausstellerechtheit.
Warum sollte dem Fragesteller ein Widerrufsrecht zustehen? Wurde das Fahrzeug im Internet oder außerhalb geschlossener Geschäftsräume gekauft?