Käufer von Auto meldet nicht um - die beste Vorgehensweise?

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Keine Panik, die Steuer wird auf Grund des Kaufvertrages abgerechnet, genauso die Versicherung. Für Schäden, die der Käufer verursacht haftet zwar Deine Versicherung, aber es geht nicht zu Lasten Deines Vertrages. Die Versicherung braucht den Kaufvertrag mit leserlicher Adresse des Käufers, dann bekommt er eine sogenannte Erwerberkündigung. Wenn er dann das Fahrzeug nicht innerhalb von 4 Wochen ummeldet, ist der Vertrag beendet und die Zulassungsstelle wird informiert. Die lässt dann das Fahrzeug zwangsstillegen. Die meisten Fahrzeuge werden aber abgemeldet. Der 28. war ja jetzt erst am Freitag, der Käufer macht das bestimmt noch. Es kann immer mal was dazwischen kommen. Vorerst musst du nichts weiter machen.

FeminNails  07.07.2014, 16:44

Das kann ich leider so nicht bestätigen :-( Ist mir nämlich jetzt auch passiert. Ich habe mein Fahrzeug am 25.06.2014 verkauft. Mit allem was man dazu braucht. Vertrag, Copy Ausweis usw....Als dann in der letzten Woche Mittwoch, also nach einer Woche, das Auto noch immer nicht abgemeldet war vom Käufer sendete ich die Unterlagen an die Zulassungsstelle. Die Versicherung hat zum 26.06. den Vertrag beendet. Aber das Straßenverkehrsamt meldet das Fahrzeug nicht ab. Die schicken jetzt dem Straßenverkehrsamt Düsseldorf eine Meldung dass das Auto in ihren Zuständigkeitsbereich verkauft wurde. Und nun muss ich abwarten. Sollte der Käufer jetzt Mist mit dem Auto machen, bin ich zumindest nicht mehr in der Pflicht, belangt zu werden. Nun bin ich mal gespannt, wie die Odyssee weiter geht.

Wie lange ist die Fahrzeugübergagbe denn her ? Drei werktage solltest du dem Käufer schon Zeit lassen denn das gilt als angeméssen. Wenn verkauft dann an wen? bzw jemanden aus deiner Gegend oder weiter entfernt?

Hast du schon mit dem Käufer Kontakt aufgenommen ? Wenn ja, wie hat der reagiert ? Wenn er sich querstelt oder nicht reagiert dann mußt Du sofort reagieren.

Ich würde Anzeige erstatten , als Nächstes versuchen den Standort des Fahrzeuges zu ermitteln und diesen der Polizei zu melden. Einen Anwalt beauftragen wenn sich der Käufer wehrt den wagen umzumelden oder auf Anrufe oder kontaktaufnahmen nicht reagiert.

Mal abgesehen von der Dummheit den Wagen Zugelassen zu übergeben hast du anscheinend die Adresse des Käufers nicht überprüft gegoogelt und auch keine Ausweisdaten festgehalten was zwingend erforderlich ist wenn man sowas schon macht. Du kannst froh sein wenn der käufer den Wagen noch nicht ins Ausland geschafft hat denn dann steht dir eine größere durststrecke bevor.

Den Versicherer zu informieren ist das nächste was Du tun solltest und eine Stillegung des Versicherungs-Vertrages zu erreichen. Joachim

Woher weißt du denn, daß dein Fahrzeug nicht umgemeldet wurde?

Du kannst Briefe schicken wie du willst, du mußt das Fahrzeug abmelden. Das geht auch ohne Fahrzeugbrief. (Zulassungsbescheinigung Teil2). Nimm den Kaufvertrag mit und melde das Fahrzeug ab.

So lange es angemeldet ist, läuft auch deine Versicherung und du zahlst Steuern dafür. Die Versicherung endet nicht auf Zuruf oder mit einem Kaufvertrag, sondern mit einer Abmeldung oder Ummeldung des Autos.

Du hast praktisch schon gemacht, was Du tun konntest.

Versicherung und Zulassungsstelle sind informiert.

du hast alles schon gemacht