Kaufvertrag gültig, wenn Angehöriger unterschreibt?
Ich will Möbel des Vormieters über einen Kaufvertrag erwerben. Zu dem Termin der Möbelübergabe und der Unterzeichnung kann der Mieter selbst nicht erscheinen, er schickt seine Frau.
Im Vertrag ist der Vormieter der Vertragspartner.
Wie muss ich den Kaufvertrag anpassen, damit alles rechtssicher abläuft, wenn die Frau des Vormieters unterschreibt?
7 Antworten
Bei Edeka an der Kasse fragst du ja auch nicht nach dem Geschäftsführer um einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit dem Erfüllungsgehilfen einzugehen.
Hier ist es nicht anders, der Verkäufer kann jemanden BEAUFTRAGEN in seinem Namen Verträge einzugehen, daher genügt es, wenn der beauftragte mit "i.A." oder "im Auftrag" unterschreibt.
Er kann sie auch zu seiner Vertretung bestellen, dann dürfte sie selbst in seinem Namen Geschäfte abwickeln und müsste dann "i.V." schreiben.
Da wir das Innenverhältnis der beiden nicht kennen, müssen wir wohl das eine oder das andere hinnehmen.
Als Verkäufer schreibst du dann den Vormieter rein und dazu "vertreten durch seine Ehefrau Marianne Möbel" Kannst dir auch noch den Ausweis zeigen lassen und die Nummer mit rein schreiben.
Sie unterschreibt mit i. A.
Im Auftrag
Damit hat sie die Verantwortung für die Richtigkeit des Vertrages persönlich übernommen.
Das kommt darauf an wer der Besitzer der Möbel ist und nicht wer Mieter der Wohnung ist.
perso zeigen lassen und reinschreiben das die Möbel in ihrem Besitz sind und sie sie auch veräußern darf.
Im Prinzip eigentlich garnicht.
Im Zweifelsfalle würde dann die Frau statt des Mannes den Kaufvertrag abschließen, in der Regel handelt sie aber in Vertretung.
Evtl. kannst du explizit in den Vertrag schreiben, dass die Frau in Vertretung handelt. Zudem kannst du evtl. den Mieter eine Vollmacht für seine Frau ausstellen lassen und dir diese schriftlich geben, dann hättest du auch von seiner Seite die Bestätigung, dass der Kaufvertrag in seinem Namen unterschrieben wurde.
§§ 164 BGB ff. gelten entsprechend.