Laminat vom Vormieter-Streit

5 Antworten

Er kommt an, nachdem Du längst eingezogen bist? Wenn er vor Deinem Einzug keine Forderungen an Dich gestellt hat, dann hat er jetzt auch keinen Anspruch auf irgendwelche Geldleistungen durch Dich. Du hast die Wohnung so angemietet, wie sie Dir gezeigt wurde. Und basta!

Sollte er den Vermieter über so eine Ablösesumme informiert haben (was ich nicht glauben kann), wäre der Vermieter in der Pflicht, wenn er Dich nicht informiert hat.

Also, wenn er erst jetzt, nachdem du eingezogen bist, mit Forderungen kommt, hat er Pech gehabt. Das hätte müssen vor dem Einzug ausgehandelt werden müssen. ich würde nichts bezahlen und schon gar nicht meine Möbel wieder abbauen. Nachdem der Mietvertrag von beiden Seiteniunterschrieben ist, ist der Vertrag abgeschlossen und erledigt. Liebe Grüße von bienem.

Sofern Sie nicht mit dem Preis einverstanden sind, kann der Vormieter als Eigentümer des Laninats seine von ihm selber eingebrachten Boden mitnehmen. Sie sind verpflichtet dabei mitzuwirken. Da es sich um eine verspätete Klärung nach Ihrem Einzug handelt, wärde der Vormieter für die Rückekosten der Möbelspedition, die Sie beauftragen, regresspflichtig zu machen! Diskutieren Sie das nochmal mit ihm!

Virginia47  24.02.2012, 19:19

Ich glaube nicht, dass der Vormieter noch Eigentümer des Laminats ist.

Er hat seine Wohnung gekündigt. Und damit alle Ansprüche verwirkt.

Ich halte diese Forderung eh für fragwürdig.

So was wird vor dem Auszug geklärt. Vorzugsweise mit dem Vermieter, wenn der Nachmieter noch nicht bekannt ist. Wer sagt denn, dass er das Geld nicht schon beim Vermieter geltend gemacht hat.

Ich jedenfalls würde mich nicht darauf einlassen.

amdros  24.02.2012, 19:40
@Virginia47

@Virginia..stimme Dir im vollsten Umfang zu!!!

schelm1  27.02.2012, 10:02
@amdros

Grundsätzlich gehört der vom Mieter angeschaffte und verlegte Laminatboden auch diesem. Liegt eine abweichende Vereinbarung zwischen dem ehemaligen Vermieter und dem Mieter vor, dann wäre diese vorrangig. Haben die Parteien bezüglich des Auszuges des Mieters nichts vereinbart, so darf der Mieter den Laminatboden mitnehmen, muss im Gegenzug allerdings den originalen Zustand wieder herstellen. Ohne anderslautenede Vereinbarung ist das Eigentum am Lamintaboden des Vormieters nicht anzuzweifeln!

Sowas muss vorher abgeklärt werden. Spätestens bei der Wohnungsübergabe.

Da übernimmst Du die Wohnung nämlich wie gesehen. Und hinterher kann keiner mehr Ansprüche geltend machen - weder der Vermieter noch der Vormieter.

Ich würde mich darauf nicht einlassen..das hätte er, bevor Du dort eingezogen bist, mit Dir aushandeln sollen/können aber nicht jetzt erst, nachdem alle Messen gesungen sind!!

schelm1  24.02.2012, 19:14

So einfach ist das nicht!