Rechtsfrage! Vormieter lässt Möbel in der Wohnung zurück
Folgende Situation: Ich und meine Freundin haben mit 1 April eine neue Genossenschaftswohnung zugeteilt bekommen. Der Vormieter ist seit 31. Jänner aus der Wohnung ausgezogen.
Die Schlüsselübergabe hat bereits stattgefunden und dabei stellte sich heraus dass sich noch eine Küche in der Mietwohnung befindet. Es handelt sich um eine ca 4 Jahre alte Küche inkl aller Geräte welche noch voll intakt sind. Neupreis würde ich auf ca 2000€ schätzen.
Die Dame der Genossenschaft welche uns die Wohnung zugeteilt und übergeben hat erwähnte nie ein Wort der Küche und ich hab mir dann auch irgendwie gedacht: Fragst lieber nicht.
Meine Freundin und ich sind eigentlich sehr korrekte Menschen und irgendwie plagt uns ein kleiner Gewissensbiss. Aber auf der anderen Seite denke ich mir man sollte keine Toten aufwecken und wenn man sich ein paar Hunderter oder vielleicht Tausender sparen kann, wieso nicht?
Wir haben auch keine Daten des Vormieters nur der Nachname stand auf dem alten Schild der Klingel.
Bevor wir jetzt irgendwas weiteres machen wollte ich mal wissen wie siehts da rechtlich aus? Verliert der Vormieter den Anspruch wenn er etwas bis über seine Mietdauer hinaus in der Wohnung verbleiben lässt, oder ist dies so übliche Praxis? Was kann uns im schlimmsten Fall passieren wenn wir die Küche nutzen und der Vormieter meldet sich bei uns?
Grüße
11 Antworten
Die Schlüsselübergabe hat bereits stattgefunden und dabei stellte sich heraus dass sich noch eine Küche in der Mietwohnung befindet. Es handelt sich um eine ca 4 Jahre alte Küche inkl aller Geräte welche noch voll intakt sind. Neupreis würde ich auf ca 2000€ schätzen.Bevor wir jetzt irgendwas weiteres machen wollte ich mal wissen wie siehts da rechtlich aus?
Wenn bei Schlüsselübergabe Sachen des Vormieters in der Wohnung verblieben sind und Ihr keine Absrache mit dem Vormieter hattet , dann gelten die Sachen als mitvermietet und wenn im Laufe der Zeit ein Gerät nicht mehr funtioniert, ist es Vermietersache für Ersatz oder Reparartur zu sorgen.
Das die Sachen mitvermietet sind, steht hier:
Mietrecht: Einbauküchen
Eine vorhandene Küche ist mitvermietet.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm
____________________________________________________
Defekte Geräte/Mängel:
Ihr müsstet bei Mängeln halt nur vorher per Einwurfeinschreiben eine schriftliche Mängelanzeige unter Fristsetzung zur Behebung machen.
MfG
Johnny
Es steht natürlich nichts von einer Küche im Mietvertrag.
Muss auch nicht wie mein Link zeigt.
Danke Johnny, hab mir den Artikel durchgelesen und komme auch zu dem Entschluss dass der Vormieter sein Recht auf die Küche abgetreten hat, da der Vermieter keine Anstrengungen bzgl Ablöse unternommen hat
Davon ausgehend, dass eine ordnugsgemäße Rückgabe der Wohnung erfolgt und sämtliche Schlüssel vom Mieter an den Vermieter ausgehändigt wurde, hat dieser sein Eigentumsrecht an der Küche aufgegeben. Die Küche ist somit in den Besitz des Vermieters übergegangen. Das hat zur Folge, dass dieser aber auch defekte Elektrogeräte ersetzen müsste.
Mich irritiert das ganze etwas. Grundsätzlich hat der Vormieter doch die Wohnung an den Vermieter zurückgegeben. Hier hätte der Vermieter stutzig werden müssen und ggfs. die Entfernung der Küche ansprechen müssen.
Der Vormieter kann in dem Fall auch kaum vergessen haben, die Küche mitzunehmen. So was übersieht man ja nicht.
Ich würde das ganze einfach mal mit dem Vermieter klären. Ich würde vermuten, dass der Vormieter die Küche einfach in der Wohnung belassen hat (passt vielleicht nicht in die neue Wohnung).
Warum sich die Küche noch in der Wohnung befindet, denke ich beantworten zu können.
Der Vormieter wird hoffen dass er vom neuen Mieter eine Ablöse für die Küche bekommt.Nur hat sich diesbezüglich niemand bei mir gemeldet und auch die Wohnungsgenossenschaft hat nichts in diese Richtung unternommen.
Die Angelegenheit mit dem Ver- bzw Vormieter abzuklären möchte ich ja eigentlich vermeiden da sonst sicher finanzielle Forderungen auf mich zukommen ;)
Und genau deswegen möchte ich ob meiner rechtlichen Lage Bescheid wissen.
Fragst lieber nicht.
Das solltest du aber: Ohne ausdrücklich anderslautende Vereinbarung im Mietvertrag gilt die vorhandene Küche als mitvermietet und hat von der WBG instandgesetzt und ersetzt zu werden, wenn sie nach durchschnnittlich erwartbarer Nutzungdauer verschlissen wäre.
Es sei denn., der Vormieter hätte sich den Abbbau seiner EBK sparen wollen, wozu er aber bei Auszug verpflichtet war (Rückbaupflicht) und der VM das gern wissen will, um diese Pflicht nachzufordern. Die bleibt nämlich sonst an euch hängen :-)
G imagfer761
Es ist so dass die Küche definitiv vom Vormieter bzw dessen Vormieter installiert wurde.
Funktionieren tut alles, und der Zustand ist auch in Ordnung.Also es besteht kein Grund irgendwas zu beanstanden...
Heißt das wir können getrost unser Geschirr einräumen und uns am Sonntag einen Festtagsbraten machen ohne mit irgendwelchen Konsequenzen rechnen zu müssen?
Rechtlich gehört es Dir wenn er sie innerhalb eines Jahres nicht abholt.
Rechtlich gehört es Dir wenn er sie innerhalb eines Jahres nicht abholt
Rechtliche Grundlage? Keine.
Dass Deine Antwort falsch ist kann ich aber belegen, denn die Küche gehört jetzt dem Vermieter.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm
MfG
Quelle hierfür?