Kommt bei ebay Kleinanzeigen ein Kaufvertrag zustande wenn der Verkäufer nicht antwortet?
Ich habe bei ebay Kleinanzeigen vor einigen Wochen einen Anbieter bzgl einer Gitarre angeschrieben. Nach einer Nachfrage bzgl des Zustands der Gitarre und der Zahlungsart (Nachnahme) schrieb ich ihm eine Nachricht mit dem Wortlaut: "Ich denke ich werde die Gitarre [zum angegebenen Preis] kaufen. Meine Adresse ist...". Seitdem hat der Verkäufer nicht mehr geantwortet. Es existieren von ihm zwei Anzeigen für die Gitarre, zeitweise wobei die erste, worauf ich die Nachricht geschrieben habe, nicht mehr verfügbar ist. Mittlerweile habe ich ein vergleichbares Angebot für eine andere Gitarre gefunden. Frage ist: Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen? Wenn nicht, sollte ich evtl nur fürs Protokoll eine Nachricht schreiben, die klarstellt, dass ich den Kauf rechtlich nicht mehr abschließen werde?
EDIT: In der letzten Nachricht vom Verkäufer stand: "Ich biete die Gitarre zum oben angegebenen Kaufpreis an und korrigiere ihn in regelmäßigen Abständen nach unten".
9 Antworten
Ein Kaufvertrag kommt durch eine Willenserklärung zustande.
Bei ebay ist es so das man ein Angebot einstellt und dies durch das Bieten oder Sofortkaufen dann abgeschlossen ist.
Bei ebay-Kleinanzeigen muss einer sein Interesse bekunden und der andere dieses Angebot dann auch annehmen.
Es reicht also nicht wenn du schreibst die Ware nehmen zu wollen. Der Verkäufer muss dieses Angebot dann auch in irgendeiner Form bestätigen.
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei (!!) Willenserklärungen zustande. Der eine sagt "ich verkaufe zu Preis x" Der andere sagt "Ich kaufe zu Preis x"
Steht da doch!
Einer bekundet Interesse und einer nimmt es an. Sind dann ja zwei oder nicht?
Und ebay-Kleinanzeigen steht da auch. Versuch es mal mit Lesen...
Unabhängig davon, was nun als Angebtot und was als Annahme des Angebotes gewertet wird: Durch das Wort ".. denke..." ist der Kaufvertrag nicht zustande gekommen, da dies keine eindeutige Willenserklärung ist.
Rein rechtlich ist das Angebot über ein Kleinanzeigenportal eine unverbindliche Information darüber, das ein Gegenstand zum Verkauf steht. Genauso wie im Supermarkt: Das Einstellen isn Regal ist eine unverbindliche Absichtserklärung. Legst du die Wre aufs Kassenband, ist das ein Angebot, zieht die Kassiererin die Ware über den Scanner, hat sie das Angebot angenommen.
So ist das bei Kleinanzeigen auch. DU musst ein Angebot abgeben, und erklären, dass du das Gerümpel kaufen wirst, (und nicht, das du drüber nachdenkst, das zu kaufen!), der Verkäufer muss sagen: Jup, ist in Ordnung. Ich verkauf es dir.
Hier ist nicht mal ansatzweise ein Vertrag zustande gekommen, es ist nicht mal ein Angebot abgegeben worden von dir!
Bei Ebay Kleinanzeigen (und andren ähnlichen Portalen, kannst du ja zB auch Preisvorschläge abgeben, ohne das das Auswirkungen hat.)
PS: Ebay - Kleinanzeigen funktioniert mit WRE GEGEN GELD bei ÜBERGABE. NICHT mit Versand!
Der Verkäufer hat in der Artikelbeschreibung angegeben, dass er die Gitarre auch versenden würde. Das kommt mittlerweile häufiger vor.
"Ich denke ich werde die Gitarre [zum angegebenen Preis] kaufen. ...
Ich "denke" ist keine eindeutige Willenserklärung. Was hat Dich gehindert zu schreiben: "Ich kaufe". Es fehlt dann noch die Einverständniserklärung des Verkäufers, der Dir antwortet "ich verkaufe".
Die vorherige Korrespondenz bezog sich auf die Ablaufmöglichkeit: Nachnahmeversand.
Fragen zum Zustand der Gitarre bedingen auch noch keinen Kaufvertrag.
Ein Kaufvertrag benötigt immer zwei Willenserklärungen, die des Käufers und die des Verkäufers = ich kaufe / ich verkaufe.
Habe jetzt geschrieben, dass ich mangels Bestätigung seitens des Verkäufers mein Interesse zurückziehe. Ich hoffe damit bin ich abgesichert falls er auf die Idee kommen sollte rechtliche Schritte einleiten zu wollen. Bin da nur immer sehr misstrauisch.
Das müsste reichen, denn mehr als Interesse ("ich denke") hast du nicht bekundet:
Vielen Dank!
Nein, es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen. Dafür müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Der Verkäufer hat nicht zugestimmt. Dein Angebot ist missverständlich formuliert. Du solltest es widerrufen.
Ein Kaufvertrag kommt zustande, bei zwei (!!) gleichlautenden Willenserklärungen.
In Deinem Fall "ich denke, ich werde die Gitarre zum Preis x kaufen" ist nur eine halbe Willenserklärung. Wie darf man denn Deiner Meinung nach das "denke" verstehen? Vermutlich meintest Du "Ich werde die Gitarre zum Preis x kaufen", das steht da aber nicht.
Der Verkäufer muss obige Willenserklärung bestätigen mit "ja, damit bin ich einverstanden" oder "Ja, ich nehme den Kaufvertrag an" oder etwas sinngemäßes.
Alternativ kann der Verkäufer natürlich auch VOR DEINER obigen Willenserklärung geschrieben haben: "Ich biete Ihnen die Gitarre zum Preis x an". Dann wäre Deine Antwort "Ich werde die Gitarre zum Preis x kaufen" die Annahmen bzw. zweite Willenserklärung. Dein "ich denke" bedeutet aber, dass du noch nicht genau weißt ob du kaufen willst, somit ist meiner Meinung nach kein Kaufvertrag zustande gekommen.
In der letzten Nachricht vom Verkäufer stand: "Ich biete die Gitarre zum oben angegebenen Kaufpreis an und korrigiere ihn in regelmäßigen Abständen nach unten". Ich weiß nicht inwiefern das ausschlaggebend ist.
Gar nicht. Er hat Dir nicht bestätigt, dass er an Dich verkauft.
Das sind bis jetzt alles nur Erklärungen.
Das ist nur ein Angebot, keine erste Willenserklärung. Aber wie gesagt, Dein "denke" macht Deine Aussage auch zu keiner Willenserkärung. Du musst schon konkret sagen was Du willst.
1. zwei Willenserklärungen. 2. eBay Kleinanzeigen, nicht eBay.