Autokauf für Vater wegen Behinderung (Sonderzielgruppe) legal?
Hallo liebe Community,
gehen wir davon aus es gibt einen Vater mit einer erwachsenen, schwerbehinderten Tochter, die keinen Führerschein hat. Der Vater will ein Auto erwerben, er selber hat keine Schwerbehinderung. Seine Tochter würde es kaufen, wegen dem 15% Sonderzielgruppenrabatt. Sie selber würde natürlich nicht fahren, sondern ihr Vater. Der Automobilkaufmann weiß das und stimmt zu. Ist das irgendwie trotzdem illegal wenn das Auto für einen Zeitraum auf die Tochter angemeldet ist? Also sie den Kaufvertrag unterschreibt. Wegen dem Vertragszeitraum? Als ich das gehört habe, war ich direkt skeptisch. Vorallem was wenn das Kind (20) eine ÖPNV Marke hat, verliert es diese dann?
Bitte Antworten nur dann geben, wenn entsprechende Kenntnisse vorhanden sind. "Ich glaube ja" ist nicht hilfreich.
3 Antworten
Seine Tochter würde es kaufen, wegen dem 15% Sonderzielgruppenrabatt.
Sonderrabatte können auch Privatpersonen übers Internet erhalten und meist bewegen diese sich bis um die 30 %.
Der einzigste Nachteil wäre, dass man das Auto vielleicht 200- 300 km vom Heimatort entfernt abholen muss.
Nur so kaufe ich mir noch meine Autos.
Beim 1. mal musste ich das Auto in Krefeld abholen - bekam dafür 28 % Nachlass.
Beim 2. mal in Würzburg und erhielt 29,5 % Nachlass.
Schaut einfach mal im Internet nach mit den Begriffen: Neuwagenkauf Rabatte
Das ist schon alles legal. Allerdings gibt es diesen "Sonderrabatt" nicht zusätzlich zu dem schon frei ausgehandeltem Rabatt. Diesen Rbatt teilt sich nämlich das Autohaus und der Hersteller / Importeur.
Nein, das ist völlig legal da braucht sich der Vater und auch die Tochter keine Gedanken machen, dafür ist der Rabatt ja gedacht