Restzahlung für Privatkauf Küche einbehalten?
Hallo, ich habe im September eine 1 Jahr alte Einbauküche vom Vormieter unseres neuen Hauses gekauft. Kaufvertrag liegt vor.
Da zum Zeitpunkt der Übernahme die Garantieunterlagen der Einbaugeräte der Küche nicht vorlagen, habe ich im Kaufvertrag vermerkt, dass die Restzahlung von 1000€ erst geleistet wird, wenn die Garantieunterlagen übergeben werden können. Nun ist es so, dass die Vorbesitzer sich getrennt haben und der Mann der Frau die Garantieunterlagen nicht gibt. Die Verkäuferin möchte allerdings trotzdem die Restzahlung. Ich habe ihr gesagt, dass ich diese erst zahlten werde, wenn die Garantieunterlagen vollständig vorliegen.
Wie sieht es rechtlich aus. Kann ich eine Frist setzen? wie lange bin ich dazu verpflichtet, die Restzahlung zu leisten?
Vielen DANk für die Hilfe!
3 Antworten
Vertrag ist Vertrag, sie muss sich daran halten und ich würde die 1000 Euro NICHT zahlen, da dieses eben mit den Garantieunterlagen vertraglich !! verknüpft ist.
Wenn Ihr Mann sie nicht rausrückt ist das nicht Dein Problem, sondern ihres.
So einfach sehe ich das.
Sie muss sich drum kümmern, nicht Du.
Notfalls kann sie Dich auf Zahlung der 1000 Euro verklagen, da Du aber dieses im Vertrag so hervorragend geregelt hast, wird sie kaum damit Erfolg haben.
Ach, bleib doch cool..... 1000 Euro sind eine Menge Kohle, und solange nichts defekt ist, kann es Dir doch egal sein. Wie lange sie das Recht hat weiß ich leider nicht.
Kleiner Tip: Fast ALLE Hersteller können über die Seriennummer des Gerätes das Baujahr bestimmen und somit wäre eine Garantie im Fall des Falles sowieso gesichert :-)) Auch der Lieferant der Küche kann Euch immernoch mit einer Rechnungskopie oder einer anderweitigen Bestätigung evtl. aushellfen.
Ich bin kein Anwalt, würde aber das Geld einbehalten. Genau so wie es vertraglich vereinbart wurde - beiderseits unterschrieben. Warum Dir die Garantieunterlagen nicht vorgelegt werden kann Dir völlig egal sein, Fakt ist das Du nicht verpflichtet bist vorher zu zahlen. Es obliegt den Verkäufern ihrerseits den Vertrag einzuhalten.
habe ich im Kaufvertrag vermerkt, dass die Restzahlung von 1000€ erst geleistet wird, wenn die Garantieunterlagen übergeben werden können.
Naja, das "übergeben werden können" ist etwas unglücklich formuliert, ich gehe aber mal davon aus, das es so zu interpretieren ist, das die Zahlung von 1000€ erst mit der Übergabe der Unterlagen fällig wird.
Kann ich eine Frist setzen?
Im Grunde ja. Doch wozu sollten sie eine Frist setzen, die Gegenseite kann das Geld ja erst nach der Übergabe der Unterlagen verlangen.
wie lange bin ich dazu verpflichtet, die Restzahlung zu leisten?
Da die Zahlung noch nicht fällig ist, beginnt die Verjährung auch noch nicht. Interessante Frage ist was passiert, wenn die Garantie abgelaufen ist. Ich würde mal davon ausgehen, das mit Ablauf der Garantie, sofern kein Garantiefall eingetreten ist, die Zahlung ebenfalls fällig wird.
Hallo, so sehe ich das eigentlich auch... Nur wie lange hat sie das Recht, die Unterlagen nachzureichen? Ich möchte die Garantieunterlagen ja schon gerne haben, allerdings ärgere ich mich über die Unzuverlässigkeit und möchte nicht ewig warten...