Küche vom Vormieter abgekauft. Bei Auszug drin lassen?
Hallo, Ich habe bei Einzug in meine Wohnung die Eigentumsküche des Vormieters abgekauft. Hierfür gibt es auch einen Kaufvertrag. Der vorherige Mieter hatte die Küche aus seiner vorherigen Wohnung mitgenommen. Laut Aussage des Vormieters war in der Wohnung keine Küche vorher drin. Laut Aussage des Vermieters gab es zuvor eine Spühle und einen seperaten Herd. Nun möchte ich ausziehen und die Küche entweder mitnehmen oder gegen einen geringen Abstand in der Wohnung lassen. Mein Vermieter behauptet ich müsste Herd und Spühle kostenlos drin lassen oder für Ersatz sorgen. Er droht mir ansonsten meine Kaution einzubehalten (die im übrigen den Wert der Küche übersteigt). Bin ich verpflichtet Spühle und Herd kostenlos zu überlassen oder für Ersatz zu sorgen? Hätte er dies nicht eigentlich mit dem Mieter vor mir klären müssen? Letzten Endes habe ich MEINE Küche doch gutgläubig erworben.
7 Antworten
Das Problem hätte der Vermieter mit dem Vormieter klären müssen. Ihr habt definitiv vom Verm. keinen Herd und keine Spüle vermietet bekommen. Du musst nichts dalassen und nicht für sonstigen Ersatz sorgen. Deine Kaution darf der V. deshalb nicht kürzen.
Der Vormieter hätte Herd und Spüle, sofern diese beiden Teile überhaupt jemals zur Mietsache gehört haben z.B. im Keller stehen lassen müssen. Dann hättest Du jetzt die Möglichkeit die Einbauküche zu entfernen und diese beiden Teile wieder anzuschließen.
Aber Du hast die Wohnung ohne Einbauküche gemietet. Du kannst die nach Belieben ausbauen oder verkaufen und brauchst keinen Herd oder Spüle anzuschließen.
Die Kaution darf der Vermieter deswegen nicht einbehalten.
Zufällig Jurist?
Ich behaupte einfach mal, du hast eine Wohnung ohne Herd und Spüle gemietet und - davon unabhängig - vom Vormieter eine komplette Küche gekauft. Sie gehört dir, du kannst damit machen, was du willst.
das kommt nur darauf an, was in deinem Mietvertrag setht. duhast du Küche gekauft, also ist sie deine und duz kannst sie verkaufen oder mitnehmen. Falls dir der Vormieter eine Küche verkauft, die ihm gar nicht gehört, hast du Pech gehabt, denn du konntest dann kein Eigentum erwerben. Guteer gleibe ist zu wenig. In der Küche sind Pflicht vom Vermieter nur eine Spüle. Für solche Fälle stellt man sich die ursprüngliche Spüle in den Keller und holt sie beim Auszug hoch.
nein, mit dem ist alles abgeschlossen. Nun seid ihr in der Pflicht. Ihr habt gutgläubig gekauft, ohne zu fragewn, was ihr nun wirklich kauft und was euch zur Verfügung gestellt wird, denn die Spüle gehört euch definitiv nicht. Der Herd ist ein kann aber kein muss
Stehen die Sachen im Mietvertrag? Falls ja, hast du nicht aufgepasst - falls nein hat der Vermieter kein Recht darauf. Ansonsten findet sich sicher noch eine Spüle auf dem Sperrmüll^^
Es ist keine Einbauküche im Mietvertrag aufgeführt.
Auch keine Spüle und kein Herd? Falls doch, musst du irgendwas reinstellen.
Naja aber der im BGB normierte gutgläubige Erwerb könnte doch für diesen Fall herangezogen werden? Die Küche gehörte dem vorherigen Mieter. Dies ist auch von Seiten des Vermieters bestätigt. allerdings hatte der Vormieter anscheinend schon Spühle und Altherd entsorgt und nicht im Keller stehen lassen. Ich bin der Meinung dass der Vermieter nun nur Ansprüche gegen der vorherigen Mieter hat.