Kaufvertrag gültig?

5 Antworten

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Wenn da keine Daten und auch keine Unterschrift vom Käufer drin stehen, wie soll der dann gültig sein... geht doch gar nicht ...

TamiDa 
Beitragsersteller
 12.08.2010, 23:06

ja da bin ich erst jetzt draufgekommen, dass seine Unterschrift fehlt! er wollte nämlich rechtliche Schritte gegen mich unternehmen, weil ich zurückgetreten bin.

Grundsätzlich besteht ein Kaufvertrag aus Angebot (des Verkäufers) und Annahme (des Käufers) - ergo, wenn der Käufer nicht nachweislich angenommen hat, ist der Kaufvertrag - noch - nicht gültig.

ftc2001  12.08.2010, 22:42

Ach ja, was ich noch zur "Annahme" ergänzen sollte, eine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig, wenn der Verkäufer mit Zeugen nachweisen kann, dass Du dem Kauf zugestimmt hast, reicht das auch!

Ein Kaufvertrag kommt nur zu Stande, wenn beide den Vertrag unterschreiben (man kann auch einen mündlichen Vertrag machen, dann wird es schwieriger mit der Beweisbarkeit...)...
Allerdings kommt es oft vor, dass auf der Ausfertigung für den Verkäufer nur der Käufer unterschreibt und umgekehrt. Nicht ganz korrekt aber wenn man den Vertrag zu Beweiszwecken vorlegen muss, kann man seine eigene Unterschrift ja jederzeit nachtragen...

TamiDa 
Beitragsersteller
 12.08.2010, 23:00

der Verkäufer hat unterschrieben, der Käufer nicht! Der Käufer hat dem Verkäufer eine Kopie zukommen lassen per Mail, jedoch ohne seine Unterschrift!

Ellwood  12.08.2010, 23:05
@TamiDa

Hat der Käufer noch ein paar Sätze zu geschrieben, dass man daraus entnehmen kann, die fehlende unterschrift wäre ein Versehen?
Hat der Käufer so gehandelt, dass man diesem Handeln entnehmen kann, dass der Käufer dem Vertrag zugestimmt hat?

Kaufverträge können auch mündlich geschlossen werden. Voraussetzung für die Gültigkeit ist, dass sich die Vertragspartner einig sind.

ftc2001  12.08.2010, 22:39

Problem dabei ist die Beweisbarkeit. Heißt man braucht Zeugen.

Wenn ihr euch nachweislich mündlich geeinigt habt, braucht ihr keinen schriftlichen Vertrag. Wenn aber der Kaufvertrag mit Unterzeichnung beider Seiten zustande kommen sollte, so gab es bis jetzt keinen Vertragsschluss.