Ab wann entsteht ein gültiger Kaufvertrag?
Wenn jemand über eine Plattform (z.B vinted) einen Artikel anfragt und der Verkäufer gibt seine Zahlungsdaten, ist der Vertrag dann schon gültig, oder erst wenn beide Seiten ihre Daten abgegeben haben?
Die Sache ist so : Ich habe Fragen zu einer Hose gestellt und die Verkäuferin hat mir direkt ihre Daten gegeben. Sie gibt aber sehr schwammige Auskünfte über die Versandkosten und ich würde gerne weiter nach einem Angebot schauen, wo das mit dem Versand geregelt ist. Noch habe ich ihr meine Daten nicht gegeben, gilt der Kaufvertrag trotzdem, oder erst bei DatenAUSTAUSCH?
wie war die Anfrage genau?
Ich habe einfach nach den Versandkosten gefragt.
8 Antworten
Generell: Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Das kann auch durch konkludentes Handeln geschehen. Wann ein Kaufvertrag im Internet dann tatsächlich rechtlich vorliegt, ist leider nicht immer ganz klar und ist auch schon mehrfach beim Bundesgerichtshof zu klären gewesen.
Ich habe mir die Seite einmal angesehen:
Generell ist es so, daß die Internetseite eine "invitatio ad offerendum" darstellt - d. h. daß der Kunde aufgefordert wird, ein Kaufangebot abzugeben - das geschieht hier über den Button "Bestellung" - dies ist dann ein Kaufangebot, das der Verkäufer dann annehmen kann (das kann durch ausdrückliche Erklärung geschehen - aber auch durch den unmittelbaren Versand der Ware).
Nun gibt es noch den Button "Anfrage" - das hast Du wohl gemacht, weil Dir die Versandkosten unklar waren - der Händler hat wohl nun seinerseits ein Verkaufangebot gemacht, welches Du aber nun ablehnen kannst, indem Du nicht bestellst; wenn Du bestellst nimmst Du sein Verkaufsangebot an und der Kaufvertrag wäre zustande gekommen.
Daher ist bislang kein Kaufvertrag entstanden.
Ein Kaufvertrag kommt durch eine Beiderseitige Willenserklärung zu stande. Entweder durch schlüssiges handeln oder indem beide Seiten aktiv bejahen. Nur eine Frage zu stellen macht noch keinen Kaufvertrag.
Ein Kaufvertrag gilt beispielsweise bei konludenten Handlungen. Sprich wenn du beim Supermarkt deine Sachen auf das Kassenband legst und zahlst kommt wegen der Schlüssigkeit der Handlung der Kaufvertrag zustande. Es hängt nicht vom Datentausch ab.
Sag ihr einfach, dass du gerade doch nicht mehr kaufen willst etc. Die meisten verstehen es.
Da hat die Autokorrektur sich wieder durchgesetzt. Danke für den Hinweis. Habe es natürlich korrigiert.
Nicht hinreichend bestimmtes Angebot. Preis fehlt.
Das hat man nun davon ... ;-)
konkludent nicht kongruent
Eine Anfrage ist eine Anfrage.
Der Kaufvertrag entsteht durch Übereinstimmung der Willenserklärungen.
Heißt: Anfrage - Angebot - Bestellung
oder auch Bestellung - Bestätigung
Wenn da nirgends stand "Bestellung" ist Deine Anfrage nicht an einen Auftrag gebunden.
Für einen Vertrag braucht es 2 übereinstimmende Willenserklärungen. Eine Anfrage ala "Habt ihr das noch?" ist keiner solche Willenserklärung.
"kongruenten"
bitte: konkludent. ;-)