Autokauf: Kaufvertrag gültig wenn Verkäufer nicht Eigentümer ist?
Hallo und guten Morgen, ich wüßte gern ob ein privat geschlossener Kaufvertrag für ein Auto seine Gültigkeit hat wenn Eigentümer und Verkäufer nicht eine Person sind. Ich denke immer das der Eigentümer im Kaufvertrag stehen muss, oder? Kennt da jemand Ausnahmen?
8 Antworten
ich wüßte gern ob ein privat geschlossener Kaufvertrag für ein Auto seine Gültigkeit hat wenn Eigentümer und Verkäufer nicht eine Person sind.
Grds. ja: Die Eintragungen in den Papieren weisen ja nur den Halter, nicht aber Eigemtümer aus.
Ich denke immer das der Eigentümer im Kaufvertrag stehen muss, oder?
Ja. Sichert der faktische VK aber kaufvertraglich "unbeschränktes Eigentum" an dem Fahrzeug zu, hat der K das Fahrzeug gutgläubig erworben, § 932 (1) BGB.
Kennt da jemand Ausnahmen?
Ja: "Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört." § 932 Abs. 2 BGB. An einem ohne Originalpapiere mglw. geklautem, auf den Elternteil oder Partner zugelassenem oder geleastem Auto kann man kein Eigentum erwerben und muss es dann eben zurückgeben.
G imager761
Der Verkäufer muss bei beweglichen Sachen nicht unbedingt der Eigentümer der Sache sein.
Bei Übereignung durch Übergabe und Einigung oder bloße Einigung (Übereignung kurzer Hand) erwirbt der Erwerber auch dann das Eigentum, wenn der Veräußerer nicht Eigentümer ist; jedoch nicht, wenn der Erwerber bei der Übergabe oder Einigung bösgläubig ist bzw. bei Übereignung kurzer Hand den Besitz nicht vom Veräußerer erlangt hatte (§ 932 BGB).
Ist der Verkäufer nicht identisch mit dem aktuellen Fahrzeughalter, muss er eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen können also kauf das Auto in keinem Fall ohne Vollmacht, denn es könnte sich um ein gestohlenes Fahrzeug handeln.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Geklaute-Ware-privat-gekauft---f52785.html
Schau mal hier und ersetze Kamera durch Auto.
Wenn es keine Vollmacht zwischen Eigentümer und Verkäufer gibt, wäre ich bei dem Geschäft sehr vorsichtig. Das bringt am Ende mehr Probleme als Nutzen.
Man muss sich vorher die Papiere ansehen. Du siehst ja wer als Eigentümer im Fahrzeugbrief eingetragen ist. Sicher darf nur der Eigentümer das Auto verkaufen,
es sei denn der Besitzer hat eine Vollmacht.