Meine Schwester will sich auch einen Golden Retriever kaufen. In dem Kaufvertrag von meinem Hund stand die Klausel e) nicht drin!
Ist diese Klausel überhaupt rechtens?
Kaufvertrag
...
verkauft einen Golden Retriever Welpen an:
Frau/Herr........................................................................................................
Name des Hundes: ...
Chip-Nr.:
ZB.Nr.:
Wurfdatum:
Geschlecht:
Die Verkäuferin versichert, daß der o.a. Hund bei der Übergabe entwurmt, geimpft (SHLP) und von einem Beauftragten des DRC abgenommen worden ist.
Der Hund ist zur Eintragung in das DRC-Zuchtbuch (Dachverband ist der VDH - die FCI) gemeldet worden. Die Ahnentafel wird sofort nach Erhalt vom Zuchtverband des DRC an den Käufer ausgehändigt.
Der Kaufpreis beträgt 1.200,00 Euro (in Worten: tausendzweihundert)
Der Käufer kauft und übernimmt den Hund wie im Wurfabnahmebericht beschrieben und gesehen; er verzichtet darauf, später Ansprüche geltend zu machen, die sich auf Gebäude- oder Wesensentwicklung des Tieres oder auf später in Erscheinung tretende oder festgestellte Mängel oder Krankheiten (erworbene oder erbgebundene) gründen.
Der Käufer verpflichtet sich:
a) den Hund in einem Alter von 13 - 17 Monaten auf Hüft- und Ellenbogendysplasie, sowie auf erbliche Augenkrankheiten von einem vom VDH anerkannten Tierarzt untersuchen zu lassen.
b) den Hund rassegerecht zu halten, d.h. keine Käfig- oder Kettenhaltung und keine reine Zwingerhaltung, sowie dem Hund eine rassegemäße Ausbildung zuteil werden zu lassen.
c) den Hund bei einem vom DRC ausgerichteten Wesenstest vorzustellen.
d) die Züchterin zu informieren, wenn er beabsichtigt den Hund zu verkaufen oder zu verschenken. Die Züchterin behält sich ein Vorkaufsrecht zum Welpenpreis innerhalb einer Erklärungsfrist von 2 Wochen vor. Der Hund darf nicht an gewerbsmäßige Hundehändler bzw. - züchter oder an Einrichtungen, in denen der Hund zu Versuchszwecken gehalten wird, verkauft werden.
e) sollte der o.a. Hund in die Zucht gehen, die Auswahl der Deckpartner mit der Züchterin abzustimmen und ihn nicht für Anpaarungen mit Golden Retrievern zur Verfügung zu stellen, die keine VDH/FCI - Abstammungsurkunde besitzen.
Der o.a. Golden Retriever bleibt bis zur vollständigen Entrichtung des Welpenpreises Eigentum der Züchterin.
Im Vertrag steht 14.11.2021. Aber per Whatsapp wurde ausgemacht der 1.12.2021.