Rücktrittsmöglichkeit vom Kaufvertrag bei XXXLutz?
Hallo,
habe beim XXXLutz einen Esszimmertisch gekauft, welcher im Mitnahmemarkt sofort verfügbar ist. Ware wurde von uns aber noch nicht abgeholt, da wir erst in ein paar Wochen in die neue Wohnung können. Jetzt haben wir festgestellt, dass der Tisch nicht passt. Der Verkäufer sagt wir müssen den Tisch nehmen oder 25% Stornierungsgebühr bezahlen. Ist das so überhaupt richtig? Habe zwar einen Kaufvertrag unterschrieben, aber es wurde ja nichts explizit für uns bestellt.
Finde es übrigens auch sehr frech vom Verkäufer, da wir neben dem Tisch auch noch Bank, Stühle, Wohnlandschaft, Sofa, Teppich, Couchtisch und Lampen gekauft haben - auf meine Nachfrage nach einer Ausnahme meinte er nur "Wir müssten hier ja nichts mehr kaufen"...
Gruß Markus
3 Antworten
es ist üblich eine abstandssume bei nicht einhaltung des vertrages. es wäre jedoch auch die möglichkeit einen rahmenvertrag zu machen indem der kunde sich verpflichtet innerhalb eines bestimmten zeitraumes für den betrag etwas neues zu kaufen. ebenfalls wird angeboten sich für den betrag einen neuen tisch auszusuchen. wird jedoch der vertrag storniert werden 25% abstandssumme erforderlich. dies ist eine bearbeitungsgebühr denn die ware ist meist nicht an einem lager direkt im hause, sondern muss extra von irgendwo herbeigebracht werden und dies kostet . bei bestellter ware ist jedoch eine abstandssumme zu zahlen da für das möbelhaus erhebliche kosten entstehen da die ware um mindestens 40% reduziert verkauft werden muss.
Wie sich der Verkäufer verhalten hat,ist schon dreist. Aber zum Kern deiner Frage:Kaufvertrag ist Kaufvertrag.Hier gelten die AGB,die du dir durchlesen solltest(stehen in der Regel auf der Rückseite des Kaufvertrages). Da es sich bei dem Esszimmertisch offensichtlich um Lagerware handelt,wäre eine Stornierung aus Kulanz bestimmt möglich. Sprich doch mit dem Geschäftsführer bzw. Hausleiter,der findet bestimmt eine Lösung,oder such dir einen Tisch aus,der passt.Dann ist der Fall doch gelöst.
Hier gilt der rechtsphilosophische Grundsatz "pacta sunt servanda" (Verträge müssen gehalten werden).
Bei einem Kauf in einem Möbelhaus ist, im Gegensatz zum Versandhandels- oder Haustürkauf, kein Rücktrittsrecht vorgesehen. Deshalb sprechen die Gerichte den Händlern in den meisten Fällen Schadenersatz wegen Nichtabnahme der gekauften Waren zu. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt bei Möbeln in der Regel 25% des Kaufpreises.
Auch eine pauschalisierte Schadenersatzhöhe in den AGB führt nicht zur Unwirksamkeit. An die Stelle der unwirksamen AGB-Klausel tritt die Regelung des BGB und danach besteht wieder eine Schadenersatzpflicht.
Ein Tipp: Erst mit dem Leiter des Möbelhauses reden. Die Äußerung des Verkäufers ist frech. Glaube nicht, dass sein Chef damit einverstanden ist.
Bleibt der Hausleiter auch stur, dann einen Vergleich anbieten. Einen späteren Kauf in Aussicht stellen und fragen, ob die Stornogebühren dann darauf angerechnet werden können. Achtung!!! Die Zustimmung zu einer solchen Regelung wäre nur auf Kulanz des Möbelhauses möglich.