Hilfe Hund gekauft, verkäufer will ihn wieder zurück?
Hallo wir haben uns ein Hund über ebaykleinanzeigen gekauft wo wir auch einen kaufvertrag drüber haben. Die vereinbarte summe die im kaufvertrag festgehalten ist haben wir auch bezahlt. Nun zwei tage später will der Verkäufer den Hund zurück mit der Aussage das wir uns wohl den Lebensunterhalt des Hundes nicht leisten können und das es nur zu unserem wohle und zum wohle Hundes wäre. Entstanden ist die Situation weil wir verhindert haben das die vorbesitzer inzucht mit dem Hund betreiben wollten und sie deswegen wohl sauer auf uns sind. Wir waren mit dem Hund auch schon bei unserem Tierarzt wo dann festgestellt wurde das er von den vorbesitzer falsch ernährt wurde und das er die wichtigen Impfungen nicht bekommen hat die zum lebensstart wichtig sind und das er eine Zahn fehlstellung hat wo sich aber erst nach 6 monaten rausstellt ob dieses behandelt werden muss oder nicht. Dann hat unser tierarzt noch festgestellt das der Hund zwei bis drei monate älter sein muss als die Verkäufer Angaben. Wo ich mich dann frage wie solche Leute behaupten können wir sind nicht fähig den Hund zu versorgen. Der verkäufer will wohl eine Aufhebung des Vertrages und eine Rückgabe des Hundes. Dies schrieben sie uns per Whatsapp: " Im Vertrag können wir eine Rückforderung erwirken. Wir werden den Hund zurück nehmen.. Wir möchten uns selbst um den kleinen kümmern. " Nun haben wir angst das sie uns den Hund wieder weg nehmen. Können die vorbesitzer uns den Hund wieder wegnehmen?
Mfg
7 Antworten
Was steht denn im Vertrag?
Ich finde es allerdings merkwürdig das man bei solchen Leuten Tiere kauft und sie somit ja unterstützt..
Ignorier ihn
Das ganze blabla ist alles völlig uninteressant. Wichtig ist Was steht im Kaufvertrag? Hat der Verkäufer ein Rücktrittsrecht oder ist der Kauf an irgendwelche Bwedingungen geknüpt?
Nein können die Verkäufer nicht. Außer es gibt einen eindeutigen Passus im Kaufvertrag, der diese Möglichkeit offenlässt.
Ansonsten: Mit Übergabe "der Sache" ( Tier nach deutschen Recht = Sache ) nach Bezahlung ist der Kauf abgeschlossen.
Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
Ende dieser Geschichte.
Die Geschichte geht bei § 134 BGB weiter.
so einfach kann man den Hund nicht zurück bekommen. Ihr solltet euch da keine Gedanken machen. Der Verkäufer wird zwar sauer auf euch sein, aber machen kann er nichts.