Als Minderjährige ein iPad kaufen?
Hallo,
ich möchte heute mein IPad vom Mediamarkt abholen. Es kostet ca. 600€. Kann ich das iPad auch alleine abholen oder ist da zwingend ein erziehungsberechtigter notwendig? Bin 17 Jahre alt und der Abholschein und alles ist auch über meinen Namen. Darf man als 17-jährige(r) überhaupt in einen Kaufvertrag, mit so hohen Beträgen?
Liebe Grüße
5 Antworten
Wenn deine Eltern einverstanden sind, ist das insofern kein Problem - wenn MediaMarkt sich aber weigert, dir das Ding zu geben, dann ist das deren gutes Recht. Dann müssen deine Eltern mit.
Nur wenn es sich um Dein Taschengeld (!) handelt
ansonsten ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam und muss von Eltern genehmigt werden
Muss ich dann noch irgendeine Vollmacht oder irgendein anderen Zettel wo deren Einverständnis verzeichnet ist, mitbringen?
Wenn dir deine Eltern das Geld frei zur Verfügung gestellt haben darfst du das abholen.
Zur Not holst du dir ne Unterschrift deiner Eltern zur Bestätigung für die Mitarbeiter, aber normalerweise passiert da in dem Alter nichts...
Wenn deine Eltern mit dem Kauf einverstanden sind, ist das kein Problem.
Nein, du kannst einfach hingehen und einkaufen. Ohne Vollmacht oder irgend ein Schreiben.
nein, nur den abholschein, zur sicherheits kannst du ja einen Zettel mit der erlaubnis und der unterrschrift der eltern mitnehmen
Ich glaube ich habe mal gelesen, das man ab 12 schon Kaufverträge bis 200 Euro machen darf und ab 15 bis 1.000. Könnte aber sein, das ich irgendwas verwechsele, aber wenn du Abholschein hast, passt alles. Da könnte ja sogar ein 11 jähriger mit Abholschein gehen.
Ich glaube ich habe mal gelesen, das man ab 12 schon Kaufverträge bis 200 Euro machen darf und ab 15 bis 1.000.
Das is Quatsch 😁
dann hab ich was verwechselt, hab ich schon gesagt, aber es passt ja alles wenn er oder sie den Abholschein hat
Wenn MM sich weigert, dann muss er nochmal mit seinen Eltern hin.
Meine Freundin durfte, als sie noch 15 war, keine AirPods holen🥲🥲
Da hsst Du Dich komplett verlesen und solltest mal im BGB nachsehen
ICH HAB DOCH SCHN GESAGT ICH HABE ETWAS VERWECHSELT
Ja sind sie. Muss ich dann noch irgendeine Vollmacht oder irgendein anderen Zettel wo deren Einverständnis verzeichnet ist, mitbringen?