Muss Makler dem Käufer die restlichen Gebote offenlegen?
Ich verkaufe derzeit Ackerflächen über einen Makler. Es gibt einen Interessenten, der bislang zu wenig dafür geboten hat, dem ich es aber gerne verkaufen würde. Nun soll die Maklern den Preis noch etwas in die Höhe bringen und pokern. Meiner Meinung nach kann sie einfach sagen das wir ein höheres Gebot erhalten haben und er muss überbieten. Die Maklerin meinte jedoch das sie dem Käufer später alle Gebote offen legen muss wenn er es verlangt. Kann das sein? Gerade in Zeiten des Datenschutz kann ich mir das nicht vorstellen. Es geht den Käufer doch nichts an wer noch alles geboten hat und vor allem wieviel. Manche möchten das sicher auch gar nicht. Danke für eure Hilfe
2 Antworten
Nein, das ist nicht richtig. Alle abgegebenen Gebote müssen dem Auftraggeber, im Normalfall der Verkäufer, offengelegt werden. Der muss entscheiden, wem er den Zuschlag gibt.
Sollte der Makler aber vom Käufer bezahlt werden, muss der Makler alle Details dem Käufer offenlegen, da er für diesen tätig ist. Das heißt, wenn der Käufer/Kaufinteressent den Makler fragt, ob höhere Gebote vorliegen, muss er dies wahrheitsgemäß beantworten. Sollte er behaupten, dass ein höheres Gebot vorliegt, obwohl es nicht stimmt, und der Interessent darauf hin seinen Preis erhöht , begeht der Makler eine Pflichtwidrigkeit und verwirkt seine Provision.
Das ist Unfug!