Muss Makler dem Käufer die restlichen Gebote offenlegen?
Ich verkaufe derzeit Ackerflächen über einen Makler. Es gibt einen Interessenten, der bislang zu wenig dafür geboten hat, dem ich es aber gerne verkaufen würde. Nun soll die Maklern den Preis noch etwas in die Höhe bringen und pokern. Meiner Meinung nach kann sie einfach sagen das wir ein höheres Gebot erhalten haben und er muss überbieten. Die Maklerin meinte jedoch das sie dem Käufer später alle Gebote offen legen muss wenn er es verlangt. Kann das sein? Gerade in Zeiten des Datenschutz kann ich mir das nicht vorstellen. Es geht den Käufer doch nichts an wer noch alles geboten hat und vor allem wieviel. Manche möchten das sicher auch gar nicht. Danke für eure Hilfe
2 Antworten
Nein, das ist nicht richtig. Alle abgegebenen Gebote müssen dem Auftraggeber, im Normalfall der Verkäufer, offengelegt werden. Der muss entscheiden, wem er den Zuschlag gibt.
Sollte der Makler aber vom Käufer bezahlt werden, muss der Makler alle Details dem Käufer offenlegen, da er für diesen tätig ist. Das heißt, wenn der Käufer/Kaufinteressent den Makler fragt, ob höhere Gebote vorliegen, muss er dies wahrheitsgemäß beantworten. Sollte er behaupten, dass ein höheres Gebot vorliegt, obwohl es nicht stimmt, und der Interessent darauf hin seinen Preis erhöht , begeht der Makler eine Pflichtwidrigkeit und verwirkt seine Provision.
Naja, wenn der Makler sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer beauftragt wurde, muss er sich nach den gesetzlichen Regelungen strikt neutral verhalten und die Doppeltätigkeit offen legen. Wenn der Makler nur von einer Seite bezahlt wird und die andere Seite dem Makler nur das Anbieten der Immobilie gestattet hat, muss er die Interessen des Zahlers der Provision vertreten.
Ich habe mich offenbar nicht deutlich ausgedrückt. Angenommen, ich beauftrage einen Makler, mein Haus zu vermarkten. Die Courtage soll aber der Käufer tragen. Dann bin ich zwar der Auftraggeber, aber der Käufer bezahlt. Dennoch würde ich sagen, daß der Makler nicht für den Käufer tätig ist, sondern in meinem Auftrag. Wie sieht es da mit der Offenlegungspflicht aus? Auch dem Käufer gegenüber? Doch wohl kaum, oder?
Wenn der Verkäufer keine Provision bezahlt, dann ist er nicht der (rechtliche) Auftraggeber, sondern der Käufer, der die alleinige Provision bezahlt. Und nur diesem ist der Makler verpflichtet: wer zahlt, schafft an! So ist die rechtliche Lage. Das vergessen viele Verkäufer und auch Makler!
Vielen Dank für die Antwort!
Das ist Unfug!
Auch wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde, wird er doch häufig vom Käufer bezahlt. Hat in diesem Falle der Käufer auch das Recht, über die Höhe der übrigen Gebote in Kenntnis gesetzt zu werden?