Muss Makler dem Käufer die restlichen Gebote offenlegen?

2 Antworten

Nein, das ist nicht richtig. Alle abgegebenen Gebote müssen dem Auftraggeber, im Normalfall der Verkäufer, offengelegt werden. Der muss entscheiden, wem er den Zuschlag gibt.

Sollte der Makler aber vom Käufer bezahlt werden, muss der Makler alle Details dem Käufer offenlegen, da er für diesen tätig ist. Das heißt, wenn der Käufer/Kaufinteressent den Makler fragt, ob höhere Gebote vorliegen, muss er dies wahrheitsgemäß beantworten. Sollte er behaupten, dass ein höheres Gebot vorliegt, obwohl es nicht stimmt, und der Interessent darauf hin seinen Preis erhöht , begeht der Makler eine Pflichtwidrigkeit und verwirkt seine Provision.

Das ist Unfug!