der Arbeitgeber hat das polizeiliches führungszeugnis
Der AG hat das polizeiliches führungszeugniss bzw das Orginal und habe letzten Monat bei den AG aufgehört und er gibt es mir nicht zurück muss er das wieder zurück geben ? Was kann ich dagegen tun?
5 Antworten
Bewerbungsunterlagen, zu denen auch das polizeiliche Führungszeugnis gehört, bleiben Eigentum des Bewerbers.
Sofern im Stellenangebot oder beim Bewerbungsverfahren dazu oder zum Verbleib der Unterlagen nichts Anderes vorgegeben wurde, hat der Bewerber ein Recht auf die Herausgabe seiner Bewerbungsunterlagen. Er kann allerdings nicht die kostenfreie Rücksendung verlangen, sondern muss die Unterlagen selbst abholen bzw. - wenn das nicht möglich ist (z.B. wegen räumlicher Entfernung) - die Rücksendekosten tragen.
Wenn also nicht der Verbleib der Unterlagen beim Arbeitgeber vereinbart wurde, hast Du ein Recht auf Rückgabe Deines Führungszeugnisses.
Ob sich deswegen eine Auseinandersetzung lohnt, ist eine andere Sache, aber so ist das oft beim Schutz persönlicher Daten und man kann es ruhig auch einmal "grundsätzlich" sehen!
Alle Unterlagen gehören dir. Ob abgelaufen oder nicht.
Das kannst du doch immer wieder neu beantragen. Da gibt man immer das Originale... Die Arbeitgeber möchten eh immer ein aktuelles!!
das Zeugnis wird dich für weitere Sachen nicht weiter bringen. wenn ein anderer sowas will, musst du sowieso ein neues machen, könnte ja in der zeit was gewesen sein .
Ich kann dir deine Frage zwar nicht wirklich beantworten, aber du kannst doch einfach ein neues beantragen. Die laufen doch eh nach 6 Monaten (oder waren es sogar 3?) ab.