Wer zahlt Polizeiliches Führungszeugnis

13 Antworten

Ein FZ ist nötig, damit der AN nachweist, dass er über die persönliche Eignung für eine Tätigkeit in einer erlaubnispflichtigen Einrichtung verfügt ( z.Bsp. Erzieher). Das gilt auch für nachträgliche Aufforderungen zur Vorlage eines FZ, z.Bsp. nach 6 Arbeitsjahren. Dieses FZ muss der AN selbst bezahlen, es sei denn, dass in Betriebsvereinbarungen oder der AO des Betriebes anderes verabredet ist. Die steuerliche Absetzbarkeit als Werbungskosten ist gesichert.

Im Unterschied dazu muss der Arbeitgeber das FZ bezahlen, wenn ein Verdacht auf Gesetzesverletzung vorliegt und deshalb das FZ verlangt wird.

Ein FZ ist nötig, damit der AN nachweist, dass er über die persönliche Eignung für eine Tätigkeit in einer erlaubnispflichtigen Einrichtung verfügt ( z.Bsp. Erzieher). Das gilt auch für nachträgliche Aufforderungen zur Vorlage eines FZ, z.Bsp. nach 6 Arbeitsjahren. Dieses FZ muss der AN selbst bezahlen, es sei denn, dass in Betriebsvereinbarungen oder der AO des Betriebes anderes verabredet ist. Die steuerliche Absetzbarkeit als Werbungskosten ist gesichert.

Im Unterschied dazu muss der Arbeitgeber das FZ bezahlen, wenn ein Verdacht auf Gesetzesverletzung vorliegt und deshalb das FZ verlangt wird.

das sind werbungskosten und steuerlich absetzbar ... manche bieten es auch an das bei einstellung das geld zurückgezahlt werden ... finde das nachträglich etwas komisch ... bist du noch in der probezeit ??? oder hast du evtl gelogen und doch was angestellt ???

Es kostet 13€. Du kannst es beantragen und es kommt auch innerhalb 14 Tagen an. Die kosten musst du selber tragen

torchwood34 
Beitragsersteller
 31.01.2010, 01:32

Auch wenn ich da shcon seit 6 Jahre arbeite? ICh will das ja nicht haben.