Welche Rechte habe ich wenn mir ein gestohlenes Macbook verkauft wird?
Mir wurde vor einem Monat ein gestohlenes Macbook Pro 16 verkauft. Es war neu versiegelt und mit 3 Jahren Apple Care Plus Garantie.
Nach 2 Wochen trat ein Garantiefall auf. Im Applestore angekommen sagte man mir, das Gerät sei als gestohlen gemeldet und habe daher keine Garantie.
Sofort besuchte ich den Händler und schilderte ihn den Fall. Doch er stellt sich völlig quer. Das Macbook würde er nur zurück nehmen wenn es repariert ist. Weil eine Taste nicht funktionierte, habe ich diese entfernt. Es ist jetzt nicht mehr möglich die Taste anzubringen. Der Händler sagte, das ich das Gerät kaputt gemacht hätte und er es deswegen nicht zurück nehmen will. Laut Apple wäre jedoch dieser Fall kostenlos über die Garantie abgedeckt gewesen wenn das Gerät nicht gestohlen wäre.
Ich denke das ich mir ein Anwalt hierfür nehme. Die große Frage jedoch ist, ob man vom Händler ein Ersatzgerät statt Rückzahlung verlangen kann?
Das Problem. Er verkauft Einzelstücke die er von irgendwo her aufkauft. Das selbe Modell wird er deswegen nicht haben. Kann ich dennoch ein Ersatzgerät verlangen sodass er das Gerät beschaffen muss?
Gibt es weitere Sachen die man beachten muss? Rechte etc.
8 Antworten
...sagte man mir, das Gerät sei als gestohlen gemeldet und habe daher keine Garantie.
Sofort besuchte ich den Händler und schilderte ihn den Fall.
Seltsam, jeder andere hätte die Polizei besucht und denen den Fall geschildert.
Apple hat mir gesagt ich soll es zum Händler bringen.
Tust Du immer das, was Apple sagt?
Die Polizei und ein Anwalt sind hier Deine Ansprechpartner, aber garantiert nicht ein Händler, der gestohlene Ware verkauft.
Es ist was geklautes.
Auf was willst du denn da Garantie?
Sei froh wenn du keine Anzeige bekommst
Warum sollte ich eine Anzeige bekommen?
Ach, weil sie Laie ist und Laie und Recht sind ganz schwierige Sachen.
Man könnte überlegen, ob der Händler nicht professioneller Hehler ist, das ist eine ganz andere Sache.
Der Andere ist Händler und verkauft gestohlene Waren????
Das ist ganz schnell Hehlerei!
ja wow... und? der Besitz von geklauter Ware ist nicht strafbar.
Er weiß es aber
U müsste seines Amtes walten
Macht er nicht
Mitgefangen, Mit gehangen..das Seil um den Hals zieht sich zu
Der Kunde ist immer der Letzte, der mit einer Anzeige zu rechnen hat.
Aber ja, ein normaler, gesetzestreuer Bürger wäre zur Polizei gegangen.
woher soll er es denn wissen? er hat es doch erst im apple store erfahren
Und du Schlaumeier?!?
Er weiß es jetzt !!
U pocht hier auf Rechte, die er nicht hat u sollte handeln
Das ist erst vor einigen Stunden passiert. Ich werde das erstmal dem Anwalt vortragen.
Polizei...
Das Gerät wurde keiner Privaten Person gestohlen. Man sagte mir bei Apple nur soviel: Das Gerät sollte vernichtet werden über eine Firma und irgendjemand hat es mitgenommen. Die Apple ID dürfte nicht im Umlauf sein hieß es weiter.
Ist Diebstahl, sonst hätte man es nicht gemeldet^^
Egal ob vernichtet werden sollte nicht.
Wenn es ein Unternehmen ist, ist es noch schlimmer
U pocht hier auf Rechte, die er nicht hat u sollte handeln
Samma. Was redest du denn hier...?
Ich sehe das auch so, wie Maleficent666.
Du hast keine Garantie an Dingen, die dir nicht gehören.
Und du musst zur Polizei. Und zwar jetzt. Nicht später.
Ich sehe das auch so, wie Maleficent666.
Du hast keine Garantie an Dingen, die dir nicht gehören.
Ihr quasselt euch echt einen Murks zusammen, der mit dem deutschen Rechtssystem mal so gar nichts zutun hat.
Keine Beleidigungen.
Es heißt 'Gute Frage', nicht 'Gute Antwort'. Wenn du es besser weißt, dann antworte dem Fragesteller, aber hör auf, hier rumzustänkern.
Selbstverständlich hat der Fragesteller einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises nach §§ 346 I, 437, 440, 326 BGB, weil das Ding einen Rechtsmangel nach § 435 BGB hat.
Das MacBook darfst du weder behalten noch an den Verkäufer zurückgeben. Es gehört dir nicht. Du bist kein Eigentümer geworden. Gem. §935 BGB ist der gutgläubige Erwerb gestohlener Sachen nicht möglich.
Der Verkäufer ist allerdings durch den Verkauf gem. § 812 BGB ungerechtfertigt bereichert. Er ist zur Herausgabe des Kaufpreises verpflichtet, sofern er das Geld noch hat.
Der Verkäufer ist allerdings durch den Verkauf gem. § 812 BGB ungerechtfertigt bereichert. Er ist zur Herausgabe des Kaufpreises verpflichtet, sofern er das Geld noch hat.
Nope, § 346 I. Auf gar keinen Fall sollte man hier anfechten.
Hier geht es nicht um Rücktritt, sondern um Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung.
Natürlich ist auch ein Rücktritt möglich, §§ 437, 440, 326, weil das Ding einen Rechtsmangel nach 435 hat.
Geht man übers Anfechtungsrecht, holt man sich das Entreicherungsrisiko ran und geht uU leer aus. Das Risiko besteht im Rückabwicklungsregime nicht.
Eine Verweisung auf die Anfechtung wäre für den Anwalt ein schöner Haftpflichtschaden.
Du mußt das gestohlene Gerät an den Besitzer zurückgeben, den Verkäufer kannst Du auf Rückgabe des Kaufpreises verklagen.
An gestohlener Ware erwirbt man kein Eigentum = Hehlerware.
Auch der Händler hat daran kein Eigentumsrecht, muss dir weder den Kaufpreis noch ein Ersatzgerät aushändigen und wird aber schnell sein Geld los sein, du jedoch deins nicht erstattet bekommen.
Geh zur Polizei und melde den Fall, denn der Händler scheint auch ein linker Vogel zu sein, dem auf den Zahn gefühlt gehört, lG.
Wie kommst du zu der erstaunlichen Ansicht, dass der Kaufpreis nicht erstattet werde?
Der Händler erwarb kein Eigentumsrecht an dem gestohlenen Teil!
Der Händler erwarb kein Eigentumsrecht an dem gestohlenen Teil!
...? Ja und? Gerade deswegen doch.
Weshalb der Kaufvertrag unwirksam war und die daraus erhaltene Zahlung zurückgegeben werden muss.
Das heißt ich kriege mein Geld nicht zurück?
Apple hat mir gesagt ich soll es zum Händler bringen. Außerdem möchte ich mein Geld wieder zurück.