Welche Rechte habe ich wenn mir ein gestohlenes Macbook verkauft wird?
Mir wurde vor einem Monat ein gestohlenes Macbook Pro 16 verkauft. Es war neu versiegelt und mit 3 Jahren Apple Care Plus Garantie.
Nach 2 Wochen trat ein Garantiefall auf. Im Applestore angekommen sagte man mir, das Gerät sei als gestohlen gemeldet und habe daher keine Garantie.
Sofort besuchte ich den Händler und schilderte ihn den Fall. Doch er stellt sich völlig quer. Das Macbook würde er nur zurück nehmen wenn es repariert ist. Weil eine Taste nicht funktionierte, habe ich diese entfernt. Es ist jetzt nicht mehr möglich die Taste anzubringen. Der Händler sagte, das ich das Gerät kaputt gemacht hätte und er es deswegen nicht zurück nehmen will. Laut Apple wäre jedoch dieser Fall kostenlos über die Garantie abgedeckt gewesen wenn das Gerät nicht gestohlen wäre.
Ich denke das ich mir ein Anwalt hierfür nehme. Die große Frage jedoch ist, ob man vom Händler ein Ersatzgerät statt Rückzahlung verlangen kann?
Das Problem. Er verkauft Einzelstücke die er von irgendwo her aufkauft. Das selbe Modell wird er deswegen nicht haben. Kann ich dennoch ein Ersatzgerät verlangen sodass er das Gerät beschaffen muss?
Gibt es weitere Sachen die man beachten muss? Rechte etc.
8 Antworten
...sagte man mir, das Gerät sei als gestohlen gemeldet und habe daher keine Garantie.
Sofort besuchte ich den Händler und schilderte ihn den Fall.
Seltsam, jeder andere hätte die Polizei besucht und denen den Fall geschildert.
Es ist was geklautes.
Auf was willst du denn da Garantie?
Sei froh wenn du keine Anzeige bekommst
Das MacBook darfst du weder behalten noch an den Verkäufer zurückgeben. Es gehört dir nicht. Du bist kein Eigentümer geworden. Gem. §935 BGB ist der gutgläubige Erwerb gestohlener Sachen nicht möglich.
Der Verkäufer ist allerdings durch den Verkauf gem. § 812 BGB ungerechtfertigt bereichert. Er ist zur Herausgabe des Kaufpreises verpflichtet, sofern er das Geld noch hat.
Du mußt das gestohlene Gerät an den Besitzer zurückgeben, den Verkäufer kannst Du auf Rückgabe des Kaufpreises verklagen.
An gestohlener Ware erwirbt man kein Eigentum = Hehlerware.
Auch der Händler hat daran kein Eigentumsrecht, muss dir weder den Kaufpreis noch ein Ersatzgerät aushändigen und wird aber schnell sein Geld los sein, du jedoch deins nicht erstattet bekommen.
Geh zur Polizei und melde den Fall, denn der Händler scheint auch ein linker Vogel zu sein, dem auf den Zahn gefühlt gehört, lG.